von hm 22.05.2021 06:34 Uhr

LH Kompatscher unterzeichnet Lockerungsschritte

Für Südtirol treten in den kommenden Wochen weitreichende Lockerungen bei den Maßnahmen zur Eindämmung gegen das Coronavirus in Kraft. Am Freitagabend hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine solche Corona-Verordnung unterzeichnet.

(Montage: UT24/LPA/Corrà)

In einigen Bereichen – für Aktivitäten in geschlossenen Räumen mit möglichen Menschenansammlungen – bleiben die Öffnungsschritte an die grüne Bescheinigung, als Corona-Pass bekannt, gebunden.

Kein Pass im Freien

Für Aktivitäten im Freien wird kein Corona-Pass mehr benötigt. „Wie angekündigt, ziehen wir weitgehend mit den von der italienischen Regierung beschlossenen Schritten mit. In einigen Bereichen wollen wir auch weiterhin den Corona-Pass als erprobtes, zusätzliches Instrument einsetzen, um das Infektionsgeschehen weiterhin unter Kontrolle und das Sicherheitsniveau hoch zu halten“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher am Freitag.

Daher sollen künftig viele Indoor-Aktivitäten an den Corona-Pass gebunden bleiben, beispielsweise der Besuch von Theatervorführungen. „Der Corona-Pass ist ein zusätzliches Sicherheitsinstrument aber kein Freifahrtsschein und niemand darf vergessen, dass die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen aufrecht bleiben!“, mahnte der Landeshauptmann. Es gelte weiterhin Maskenplicht sowie Abstand und Hygienevorschriften einzuhalten.

Grundsätzlich braucht es im Freien keinen Grünen Pass. Selbst Mannschafts- und Kontaktsportarten oder Musikproben sind im Freien unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle ohne Corona-Pass möglich. Keinen Pass brauchen ab sofort auch die Besucher von Museen oder Freibädern, mit Ausnahme für Duschräume und Umkleidekabinen, die sich in geschlossenen Räumen befinden.

Die Gastronomie

Gäste von Beherbergungsbetrieben brauchen ebenso keinen Corona-Pass mehr, mit Ausnahme für die Nutzung von Hallenbädern, Wellnessbereichen und gemeinschaftlichen Fitnessräumen. Ab 1. Juni ist auch in den Innenbereichen von Bars und Restaurants kein Pass mehr nötig. Die anderen bisher geltenden Sicherheitsbestimmungen – z.B. maximal vier Personen pro Tisch – bleiben jedoch aufrecht.

Wo die „3G-Regel“ gilt

Nur mit gültigem Pass sind Besuche von Konzerten sowie Aufführungen in Theatern und Kinos möglich. Auch für den Zugang zu Kultureinrichtungen wie Bibliotheken, Archiven, Einrichtungen der Jugendarbeit sowie Bildungshäusern und Weiterbildungseinrichtungen gilt die „3G-Regel“ – genesen, getestet oder geimpft.

Dies gilt ebenso für Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen in Innenräumen, wobei die bisherige maximale Personenanzahl von 15 Personen allerdings aufgehoben wird.

So sind ab 15. Juni sind mit Grünem Pass auch Hochzeitsfeierlichkeiten und Ähnliches wieder möglich.

Ab 24. Mai dürfen – immer an die 3G-Regel und somit an den Pass gebunden – auch Turnhallen, Fitness- und Sportzentren ihre Aktivitäten wieder aufnehmen. Ab 1. Juni gilt das Gleiche für überdachte Schwimmbäder und Schwimmzentren ebenso wie für Wellness- und Thermalanlagen.

Dabei setzt die Nutzung von gemeinschaftlichen Duschen und Umkleideräumen in geschlossenen Räumen – z.B. in Gebäuden bei Freibädern oder Trainingsplätzen – grundsätzlich den Corona-Pass voraus.

Weitere Details

Weitere Bestimmungen sehen vor, dass Personen mit gültigem Corona-Pass in Geschäften auch eine chirurgische Maske verwenden dürfen, anstatt der ansonsten vorgeschriebenen FFP2-Maske.

Seilbahnanlagen mit geschlossenen Kabinen können ab 22. Mai mit maximal 50 Prozent der gewöhnlichen Förderkapazität verwendet werden, jene offenen (Lifte etc.) in ihrer gesamten Förderkapazität. Voraussetzung bleibt die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsmaßnamen.

Wie bereits in der letzten Verordnung vorgesehen, dürfen zudem ab 15. Juni Messen in Präsenz und ab 1. Juli Tagungen und Kongresse in Präsenz stattfinden. Themen- und Vergnügungsparks dürfen ab 15. Juni ihre Tore öffnen. Bei Spiel- und Bingosälen, Wettannahmestellen und Kasinos ist das – hier allerdings mit Corona-Pass – ab 1. Juli wieder möglich.

Ausgangssperre bleibt

Die bereits am vergangenen Mittwoch von 22 auf 23 Uhr verschobene nächtliche Ausgangssperre (bis 5 Uhr morgens) bleibt nach wie vor aufrecht.

Die genaue Verordnung Nr. 23 wird auf dem Corona-Portal der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht.

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