„Schwarzarbeit“ in der Garage

„Über die Anzahl der Zuwiderhandlungen werden keine Statistiken geführt, es handelt sich jedoch um mehrere Hundert“, zitiert Ulli Mair aus der ihr vorliegenden Antwort. „Dementsprechend werden eine Reihe von Kontrollen durch das Wohnbauinstitut durchgeführt, ob die Stellplätze oder Garagen ihrer Zweckbestimmung, wie sie im Mietvertrag festgehalten ist, entsprechen“, hält Mair fest.
Zusätzliche Belastung in Städten und Dörfern
Es sei absolut verständlich, wenn sich vorbildliche Mieter, die sich an die geltenden Regeln halten, über die Zweckentfremdung der Garagen und Stellplätze aufregen, meint Mair. „Während diese Einrichtungen als Lagerplätze oder für sonstige Tätigkeiten genutzt werden, wird mit den Fahrzeugen auf öffentliche Parkplätze ausgewichen. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung der Parkplatzsituation in den Städten und Dörfern“, erklärt Ulli Mair.
„Schwarzarbeit“ in der Garage
Eines der größten Probleme sei die Nutzung der Garagen von den offiziellen „50-Euro-Mietern“, welche einer „Schwarzarbeit“ nachgehen, betont die freiheitliche Landtagsabgeordnete.
„Es kann davon ausgegangen werden, dass in den Garagen von so manchen WOBI-Wohnungen die Schattenwirtschaft floriert“.
Die Konsequenzen
Wird eine Zweckentfremdung festgestellt, werde der Mieter schriftlich gemahnt, erklärt Mair. Bei einer Wiederholung werde eine Verwaltungsstrafe bis zu 154 Euro angelastet und zuletzt die Freistellung gefordert, mit Auflösung des Mietvertrages.
„Es geht vor allem darum, dass für alle Mieter die gleichen Regeln eines guten Zusammenlebens gelten und dass der Missbrauch von Räumlichkeiten geahndet wird“, unterstreicht Ulli Mair und kündigt eine weitere Intervention im Landtag an, um zu erfahren, wie viele der mehreren Hundert kontrollierten WOBI-Mieter tatsächlich die Verwaltungsstrafe beglichen haben.






