von st 13.10.2015 07:40 Uhr

Bankschulden? Weniger Zinsen einfordern!

In den vergangenen Tagen fragten sich viele Kunden, was es mit der Nachricht von ihrer Bank auf sich hat, worin erklärt wird, dass der Habenzinssatz auf den Kontokorrenten abgesenkt wird. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) ging deshalb der Frage nach, ob dies den Vorgaben entspricht. Das Bankeneinheitsgesetz sagt: Ändert die Bank einen ihrer Zinssätze aus geldpolitischen Gründen, so muss dies auch den jeweils anderen betreffen. Konkret bedeutet das: Wenn ich weniger Zinsen auf dem Konto erhalte, muss ich im Falle von Schulden auf dem Konto auch weniger bezahlen. Konsument, aber auch Unternehmer, deren Konto sich derzeit im Minus befindet, und die eine solche Mitteilung erhalten haben, ist anzuraten, auf die gleichzeitige Senkung des Sollzinssatzes von Seiten der Bank zu pochen. Die VZS wird den Fall auch den zuständigen Stellen zur Begutachtung vorlegen. Wann dürfen die Banken die Zinssätze einseitig abändern? Bei zeitlich begrenzten Verträgen (also z.B. Darlehen) dürfen die Rahmenbedingungen der Zinssätze nicht geändert werden; wenn z.B. die Zinssatzklausel Euribor 3 Monate + 3 % vorsieht, kann die Bank diese nicht einseitig in Euribor 3 Monate + 5 % abändern. Bei zeitlich unbegrenzten Verträgen (wie z.B. Kontokorrenten) dürfen die Zinssätze mit den oben beschriebenen Auflagen einseitig geändert werden.  

In den vergangenen Tagen fragten sich viele Kunden, was es mit der Nachricht von ihrer Bank auf sich hat, worin erklärt wird, dass der Habenzinssatz auf den Kontokorrenten abgesenkt wird.

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) ging deshalb der Frage nach, ob dies den Vorgaben entspricht. Das Bankeneinheitsgesetz sagt: Ändert die Bank einen ihrer Zinssätze aus geldpolitischen Gründen, so muss dies auch den jeweils anderen betreffen.

Konkret bedeutet das: Wenn ich weniger Zinsen auf dem Konto erhalte, muss ich im Falle von Schulden auf dem Konto auch weniger bezahlen. Konsument, aber auch Unternehmer, deren Konto sich derzeit im Minus befindet, und die eine solche Mitteilung erhalten haben, ist anzuraten, auf die gleichzeitige Senkung des Sollzinssatzes von Seiten der Bank zu pochen. Die VZS wird den Fall auch den zuständigen Stellen zur Begutachtung vorlegen.

Wann dürfen die Banken die Zinssätze einseitig abändern?

Bei zeitlich begrenzten Verträgen (also z.B. Darlehen) dürfen die Rahmenbedingungen der Zinssätze nicht geändert werden; wenn z.B. die Zinssatzklausel Euribor 3 Monate + 3 % vorsieht, kann die Bank diese nicht einseitig in Euribor 3 Monate + 5 % abändern.

Bei zeitlich unbegrenzten Verträgen (wie z.B. Kontokorrenten) dürfen die Zinssätze mit den oben beschriebenen Auflagen einseitig geändert werden.

 

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