Ausreisetestpflicht für Gemeinde Abfaltersbach

„Mit Stand Mittwoch gelten in der Gemeinde Abfaltersbach 27 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Wir verzeichnen ein dynamisches Infektionsgeschehen“, informierte Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol am Mittwoch.
„Wir haben entschieden, die gezielte Maßnahme der Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes zu setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern, Infektionsketten zu unterbinden und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, so Rizzoli.
Testpflicht im Detail
Die Testpflicht gilt für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet von Abfaltersbach aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, informierte das Land Tirol.
Durchreise ohne Test möglich
Eine Durchreise durch die Gemeinde Abfaltersbach ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen.
Neueste Meldungen






