von hm 28.04.2021 12:13 Uhr

Ausreisetestpflicht für Gemeinde Abfaltersbach

Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsgeschehens tritt in der Gemeinde Abfaltersbach im Bezirk Lienz ab morgen, Donnerstag, 0 Uhr, bis vorerst inklusive Sonntag, 9. Mai, 24 Uhr eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Lienz und der Gemeinde beschlossen.

Corona-Maßnahmen wie eine Ausreisetestpflicht sind bald von der Impfrate abhängig. (APA)

„Mit Stand Mittwoch gelten in der Gemeinde Abfaltersbach 27 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Wir verzeichnen ein dynamisches Infektionsgeschehen“, informierte Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol am Mittwoch.

„Wir haben entschieden, die gezielte Maßnahme der Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes zu setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern, Infektionsketten zu unterbinden und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, so Rizzoli.

Testpflicht im Detail

Die Testpflicht gilt für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet von Abfaltersbach aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, informierte das Land Tirol.

Durchreise ohne Test möglich

Eine Durchreise durch die Gemeinde Abfaltersbach ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen.

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