von ca 28.04.2021 13:31 Uhr

Wohnbauförderung: Gleichbehandlung bei Ehe und eheähnlichen Beziehungen

In Sachen Wohnbauförderung werden künftig Ehe und eheähnliche Beziehungen bei Auflösung mittels richterlicher Verfügung gleichbehandelt. Diese Richtigstellung soll am Montag im IV Gesetzgebungsausschuss diskutiert worden sein, bestätigt das Team K in einer Aussendung.

APA (dpa)

Die Ungleichbehandlung von Ehe und eheähnlicher Beziehung im Wohnbauförderungsgesetz bestand seit 2010. Bereits im Februar 2020 hatte Landesrätin Deeg (SVP) deren Korrektur mit dem neuen Reformgesetz angekündigt, „geschehen ist aber ein Jahr lang nichts“, kritisiert das Team K.

In der Zwischenzeit gäbe es jedoch weitere Betroffene mit weitreichenden Schwierigkeiten.

Jahresbudget von 50.000 Euro

Der Vorschlag wurde am Montag von Peter Faistnauer (Team K) eingebracht und anschließend von der Mehrheit angenommen. Landesrätin Deeg präsentierte diesbezüglich ihren Änderungsantrag und ein hierfür vorgesehenes Budget von 50.000 Euro pro Jahr.

Dieses sollte für die Bearbeitung von – im Schnitt – fünf bis sechs Fälle im Jahr reichen, meint das Team K.

Gesetze der Gesellschaft anpassen

Es gelte also künftig bei einer Trennung von Paaren, welche in einer eheähnlichen Beziehung leben (mit richterlicher Verfügung), dass die Summe der Wohnbauförderung von dem aus der geförderten Wohnung scheidenden auf den dort verbleibenden Partner übertragen werden kann und nicht wie bisher zurückgezahlt werden muss.

„Immer wieder gilt es, Anpassungen gesetzlicher Regelungen vorzunehmen, welche sich dem Wandel unserer Gesellschaft anpassen“, sagt der Landtagsabgeordnete, Peter Faistnauer.

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