von ca 07.04.2021 09:10 Uhr

Fernunterricht vs. Nasenflügeltests

Nach den Osterferien können nun auch die Oberschulen endlich in den Präsenzunterricht zurückkehren; zunächst bis zu 75 Prozent, bestätigt der zuständige Landesrat, Philipp Achammer (SVP). Voraussetzung für einen zukünftigen Unterricht in Präsenz ist die Teilnahme am sogenannten Nasenflügel-Test. Viele Jugendliche, aber auch Eltern und Lehrer wehren sich gegen diese Vorgehensweise.

Symbolbild: Pixabay/Landesverwaltung Provinz BZ Grafik: UT24

Für das Testverfahren braucht es auch in den Oberschule eine Einverständniserklärung seitens der Eltern, volljährige Schüler entscheiden selbst. Wie sich aber herauskristallisiert, gibt es eine Vielzahl an betroffenen Schülern, Eltern, aber auch Lehrpersonen, welche sich gegen den Antigen-Test aussprechen, berichtet die Südtiroler Tageszeitung. Sie weigern sich, sich diesem zu unterziehen oder ihn an Schülern durchzuführen. Gründe dafür soll es viele geben.

Was am Ende mehr Defizite mit sich bringt – das Fernbleiben oder ein Wattestäbchen in der Nase – bleibt offen.

Die Grundrechte des Menschen

Viele Testverweigerer empfinden sich nicht als „Corona-Leugner“ und wären auch keine Maskenverweigerer, schreibt die Südtiroler Tageszeitung. Sie sind lediglich mit dem Testverfahren nicht einverstanden und, dass sie durch diese Vorgaben sich „erpresst fühlen“. Bildung gehöre zum Grundrecht eines jeden Menschen und solle durch nichts unterbrochen werden.

Dem hinzugefügt: Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. “ Dieses Grundrecht leidet derzeit.

Die Bedenken der Lehrer

„Ich werde mich definitiv nicht an dieser Aktion beteiligen und distanziere mich hiermit klar davon“, betont ein Lehrer einer Südtiroler Oberschule. Grund für seine Entscheidung wäre der Beipackzettel der Schnelltests und die darin enthaltenen, folgenden Zeilen:

– Der Panbioâ„¢ COVID-19 Ag Rapid Test Device ist nur für den professionellen Gebrauch bestimmt und dient als Hilfsmittel zur Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion;
– Negative Ergebnisse müssen mit klinischen Beobachtungen, Patientenanamnesen und epidemiologischen Informationen abgeglichen werden.
– Zusätzlich benötigte Materialien: Persönliche Schutzausrüstung (Laborkittel, Gesichtsmaske, Gesichtsschutz /Schutzbrille und Handschuhe), Biohazard-Abfallbehälter
– Diese Gebrauchsanweisung ist von einer ausgebildeten, medizinischen Fachkraft strikt zu befolgen, um genaue Ergebnisse zu erzielen.

Grundvoraussetzungen seien nicht vorhanden

„Bezüglich des Tests von Abbott ist also klar, dass dieser nur professionelles Personal verwenden darf. Dadurch steht eine Anwendung zur Selbstdurchführung von Jugendlichen an einer Schule außer Diskussion“, meint der Lehrer.

Zudem entspreche ein Klassenraum nicht den regulatorischen Anforderungen und die nötige Schutzausrüstung wäre an Südtirols Schulen ebenso wenig vorhanden.

Stellungnahme der Politik

Es sei erwiesen, dass sich Infektionsherde in Schulen bilden können. Daher sei es wichtig und notwendig zu testen, um einen sicheren Präsenzunterreicht zu garantieren, meint Gesundheitslandesrat, Thomas Widmann.

Alle wollen unbedingt Schule in Präsenz und keinen Lockdown, betonte Landeshauptmann, Arno Kompatscher, im Zuge der damaligen Einführung zur sogenannten ‚Testpflicht‘. „Aber zu einem kleinen Abstrich in der Nase, welcher eindeutig für mehr Sicherheit sorgt, sagen wir Nein. So kann es halt auch nicht funktionieren.“

„Uns ist es ein Anliegen, dass die Schulen infektionsfrei sind und der Präsenzunterricht gewährleistet werden kann“, betont auch der Direktor des Weißen Kreuzes, Ivo Bonamico, in einer Aussendung.

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  1. FranzK
    07.04.2021

    “Die Grundrechte des Menschen”, die gibt es schon seit einem Jahr nicht mehr. Alle Politiker die diesen Scheiß befürworten gehören abgewählt und in die Wüste geschickt!

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