DSDS: Hatten Küblböck und Kollegen einen Knebelvertrag?

Was jetzt erst bekannt wird: Küblböck und alle anderen mussten „knallharte Knebelverträge unterschreiben, die alle über Jahre an ein britisches Management band. Superhart statt Superstar!“, berichtet BILD.
Der Erfolg dieser Show war nicht absehbar. Einzige Orientierungshilfe war beim britischen Original „Pop Idol“ Sieger Will Young. Er verkaufte seit damals 1,7 Millionen Tonträger.
Die Erwartungshaltung für DSDS war damit gegeben. Die Verträge, so BILD, „hatten es in sich“.
Die Styling-Klausel
Unter Punkt 2.4 heißt es dazu: „In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Manager, den Künstler in allen Fragen seines Stylings, seines Images und öffentlichen Auftretens zu beraten, wobei dem Künstler das Letztentscheidungsrecht zusteht.“ Was zunächst ganz gut klingt, heißt aber nichts anderes, als jegliche Veränderung mit dem Management abzustimmen ist.
Die Reise-Klausel
BILD schreibt dazu, dass „neben der branchenüblichen Vergütung in Höhe von 20 Prozent auf sämtliche Nettoeinnahmen des Künstlers noch einige Extrakosten auf die DSDS-Finalisten zukommen. Wenn für Reisen zu PR-Auftritten, Videodrehs, TV-Auftritten keine Dritten aufkamen (etwa die Plattenfirma), musste der Künstler in die eigene Tasche greifen und dem Manager Flugtickets, Taxifahrten, Bahnreisen, Hotelübernachtungen et cetera bezahlen“.
Unter Punkt 4.4.2 des Vertrages heißt es dazu laut BILD: „Im Falle von Live-Auftritten sind jedoch die zuvor im Einvernehmen der Parteien kalkulierten Reisekosten des Künstlers und/oder Booking-Kosten (soweit nicht vom Veranstalter oder Dritten übernommen) jeweils von dem entsprechenden Honorar für diesen Auftritt abzuziehen.“
Die Kündigungsklausel
Die Musiker waren bei einer Kündigung des Vertrags verpflichtet, „die Managementbeteiligung in voller Höhe auszuzahlen. Ab dem sechsten Jahr reduzierte sich der Betrag auf immerhin noch 50 Prozent. Erst nach Ablauf von zehn Jahren erhielt das Management keine Beteiligung mehr“.






