Vereinfachungen für Autowerkstätten und Bürger nach Intervention

Durch diese neue Vereinfachung erspare man sich Zeit und Aufwand, da das Fahrzeug nicht mehr zur Abnahme nach Bozen gebracht werden müsse. Auch für die Werkstätten werde der Vorgang beschleunigt und unbürokratischer gestaltet.
1500 Abnahmen weniger Abnahmen
Amtsdirektor, Markus Kolhaupt, erklärt: „Akkreditierte Werkstätten können somit bei technischen Änderungen am Fahrzeug einen Nachtrag in der Zulassungsbescheinigung anfordern, ohne das Fahrzeug einer Abnahme durch die Landesprüfstelle für Fahrzeuge unterziehen zu lassen. Dies betrifft vor allem den Austausch des Flüssiggastanks nach zehn Jahren oder den Einbau der Anhängekupplung auf Fahrzeugen.“
Weiters seien keine praktischen Abnahmen mehr vorgesehen beim Einbau einiger Anpassungen für Fahrzeuge von Fahrern mit körperlichen Beeinträchtigungen oder von Fahrschulautos. Alle anderen Abänderungen bleiben weiterhin Zuständigkeit der Landesprüfstelle. Laut Kolhaupt muss die Landesprüfstelle damit jährlich ungefähr 1500 Abnahmen weniger vornehmen.
Erleichterung auch in den Werkstätten
Für den Werkstattbesitzer, Dietmar Mock, ist diese Maßnahme eine bedeutende Beschleunigung der Arbeitsabläufe: „Erstens sparen wir uns die Zeit der Vormerkungen und dann die Fahrt mit den Autos nach Bozen Süd, was für uns mit Sitz in Bozen schon eine Stunde Arbeit weniger bedeutet. Da wir ungefähr fünfzig solcher technischer Änderungen pro Jahr machen, ist es für unsere Werkstatt eine große Erleichterung“, sagt Mock.
Akkreditierung notwendig
Alle Werkstätten, die diese Abänderungen an den Fahrzeugen laut den neuen Regeln durchführen wollen, müssen sich bei der Landesprüfstelle akkreditieren lassen. Dann können die akkreditierten Werkstätten den Dienst ab 1. April anbieten.
LVH-Vizepräsident Mussak unterstrich beim Treffen die Wichtigkeit „spezialisierten Betrieben weitere Tätigkeiten zu ermöglichen, denn dies ist ein Mehrwert sei es für die Mechatroniker als auch für die Kunden und eine starke Aufwertung der Betriebe vor Ort.“






