von hz 12.01.2021 07:21 Uhr

Schulschließung war rechtswidrig

Vom 16. bis 22. November waren in Südtirol alle Kindergärten und Schulen geschlossen, mit Ausnahme für Kinder mit Eltern in systemrelevanten Bereichen. Eine Gruppe von Eltern und Verbandsvertreter legten Rekurs ein. Nun muss das Land die Prozesskosten übernehmen.

Foto: pixabay

Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 69/2020 vom 12. November wurden alle Schulen und Kindergärten in Südtirol geschlossen. Das Bozner Verwaltungsgericht hat nach einem Rekurs nun festgestellt, dass es dafür Ermittlungs- und Begründungsmangel gegeben hat. Es erklärte deshalb die Maßnahme als rechtswidrig, laut Bericht in der heutigen Ausgabe der Dolomiten.

Die Rekurssteller waren durch die Rechtsanwälte Christoph Baur und Elisabeth Tinkhauser vertreten. Zunächst lehnte das Gericht mit Präsidialdekret vom 17. November den Antrag auf eine Sicherungsmaßnahme ab, da die Schließung zu diesem Zeitpunkt nur mehr drei Tage gültig war.

Das Verwaltungsgericht erkannte den Einbringern des Rekurses allerdings die Prozessspesen von 3.000 Euro zu. In der Urteilsbegründung steht, dass die angefochtene Maßnahme, mit der die staatlichen Bestimmungen im Bereich Schule in Südtirol verschärft worden war, rechtswidrig war. Es fehlte eine umfassende Sachverhaltsermittlung, die sich auf objektive und wissenschaftlich erwiesene Daten stützt sowie eine angemessene Begründungspflicht.

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  1. Pierpauls
    12.01.2021

    Mit der Zeit werden schon weitere DPCM fallen und der ganze Corona-Unfug hat ein Ende. Warten wirs ab. Lange kann dieser Irrsinn nicht mehr dauern

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