von ca 23.11.2020 09:27 Uhr

Der „Weihnachts-Cashback“ kommt

Wer im Dezember in Italien mindestens 10 Einkäufe tätigt, hat Anspruch auf einen Weihnachtsbonus. Wie italienische Medien am Montag berichten, sollen hierbei 10 Prozent der bezahlten Rechnungen und maximal 150 Euro rückerstattet werden.

 

 

APA (dpa)

Italiens Regierung plant weitere Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Bargeldtransaktionen. Die erste Maßnahme soll aber noch im Dezember dieses Jahres greifen, um dem diesjährigen Weihnachtsgeschäft etwas Aufschwung zu geben.

 

 

Wer hat Anrecht

Geplant ist, dass ein Teil der Ausgaben im Dezember als „Weihnachts-Cashback“ rückerstattet werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass man die Einkäufe im Monat Dezember tätigt und es in Summe mindestens zehn sind. Online-Einkäufe sind von dieser Regelung ausgenommen. Es zählen ausschließlich direkte Einkäufe, welche mit Karten oder Apps beglichen werden. In Erwägung gezogen wird, ob Rechnungen von Handwerkern und Dienstleistern hierbei mit einbezogen werden. Die Auszahlung des Beitrages soll dann im Februar 2021 erfolgen.

 

Für 2021 Rückerstattungen in Höhe von 3.450 Euro geplant

Diese Maßnahme stellt den ersten Teil, des für 2021 geplanten Interventionspaketes dar, welches der Premierminister Giuseppe Conte zur Verbreitung digitaler Zahlungsformen wünscht. Die Regierung arbeitet seit mehr als einem Jahr an diversen Maßnahmen, die im nächsten Jahr in Italien in Kraft treten sollen. Geplant sind Rückerstattungen die auf das gesamte Jahr 2021 berechnet werden und einen Höchstbeitrag von 3.450 Euro erreichen können.

Für die finanzielle Rückerstattung müssen mindestens fünfzig Einkäufe nachgewiesen und diese wiederum in digitaler Form bezahlt werden. Die Auszahlung der Beiträge soll dann in zwei Mal erfolgen; sprich alle sechs Monate.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite