von ih 22.10.2020 09:48 Uhr

Grenzschließung zwischen Tirol und Bayern stößt auf Ablehnung

Der Grenzraum zwischen Tirol und Bayern steht im Mittelpunkt von Unterredungen zwischen der Tiroler FPÖ und der AfD-Fraktion in Bayern. Grund des Diskurses sind die Pendler zwischen Österreich und Bayern, die unter den Verkehrsbeschränkungen im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie zu leiden haben.

„Eine totale Grenzschließung wie im Frühling 2020 durch die bayerische Staatsregierung im Rahmen ihrer Corona-Maßnahmen lehne ich strikt ab. Gerade der grenznahm Raum zwischen Tirol und Bayern hat viele wichtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Verknüpfungen. Vor allem die Grenzpendler mit Arbeitsplatz im jeweils anderen Land leiden dann unter der Grenzschließung und auch die jeweiligen Betriebe haben mit dem grenzschließungsbedingten Personalausfall zusätzlich zu den Corona-bedingten Schwierigkeiten zu kämpfen“, hält Andreas Winhart MdL und Stadtrat von Bad Aibling fest.

FPÖ-Landtagsabgeordneter Alexander Gamper pflichtet seinem Amtskollegen in dieser Frage bei: „Gerade im vergangenen Landtag wurde ein Antrag der FPÖ-Fraktion angenommen, dass alles unterbunden wird, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Regionen Nordtirols, die nur über Bayern erreichbar sind, auch in Zeiten von Pandemiebeschränkungen ungehindert Ein- und Ausreisen dürfen“, erläutert Gamper, der auf die Situation der Gemeinde Jungholz und die Hinterriß, Gemeinden Vomp und Eben am Achensee, Bezug nimmt.“

Gamper und Winhart verweisen auch auf die Problematik der Zweitwohnsitze: „Besonderen Schutz vor Grenzschließungen benötigen auch die zahlreichen Personen mit Zweitwohnsitz im anderen Land. Gerade die Grenzschließungen im ersten Halbjahr 2020 haben gezeigt, dass sich Zweitwohnsitznehmer im jeweils andern Land nicht um ihr Eigentum kümmern konnten und in Einzelfällen somit Schäden am Eigentum erlitten haben“, erläutert Winhart. Diese Aussagen bekräftigt Gamper, in dem er festhält: „Gerade in meinem Heimatbezirk Kitzbühel haben viele Bayern einen offiziell genehmigten Freizeitwohnsitz, daher ist es nicht verständlich, dass diese Personen nicht einreisen dürfen.“

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