Alle neuen Corona-Regeln für Südtirol bekannt

Foto: LPA/Ivo Corrà
Diese neuen Corona-Regeln gelten ab dem kommenden Montag, den 19. Oktober 2020. Sie werden vorab bis zum 30. November aufrecht bleiben, teilt das Land Südtirol mit.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist die Verabreichung von Speisen und Getränken untersagt.
- Für die Bars gilt 23 Uhr als Sperrstunde.
- Für Restaurants gilt 24 Uhr als Sperrstunde.
- Bei kirchlichen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Taufen, Begräbnissen usw. gilt in der Kirche das dafür vorgesehene Protokoll. Zu den anschließenden Feiern sind – wie auch in den staatlichen Bestimmungen vorgesehen – max. 30 Personen zugelassen.
- Für den Freizeitsport dürfen Umkleidekabinen nicht benutzt werden.
- Die Ausübung von Kontaktsportarten zu Freizeitzwecken ist in der Halle untersagt.
- Im Freien ergeht zudem die dringende Empfehlung, sowohl auf die Ausübung von Kontaktsport als auch auf Feiern zu verzichten.
Besonders harte Regeln für Welsberg-Taisten und Sexten
- Alle Bars bleiben geschlossen.
- Die Restaurants dürfen nur bis 18 Uhr geöffnet bleiben; eine Ausnahme bilden Restaurants von Beherbergungsbetrieben zur Verköstigung der Hausgäste.
- Veranstaltungen kultureller, freizeitlicher oder sportlicher Art sind ausgesetzt. Lediglich Feiern nach besonderen Veranstaltungen wie Begräbnisse, Taufen usw. dürfen im engsten Familienkreis (max. 15 Personen) stattfinden.
- In allen geschlossenen Orten mit Ausnahme der eigenen Privatwohnung und in allen Orten im Freien muss man einen Mund-Nasen-Schutz tragen, und zwar mit Ausnahme jener Fälle, in denen es gewährleistet ist, dass nicht zusammenlebende Personen dauerhaft voneinander isoliert bleiben.
- Schließlich gilt die Empfehlung, Bewegungen in die beiden Gemeinden und aus ihnen hinaus zu begrenzen, um die Ausbreitung des Virus zu einzuschränken.






