Schülerin (17) klagt gegen Maskenpflicht und gewinnt
Die Begründung des Frankfurter Verwaltungsgerichts lautete wie folgt: Die zweite hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ermächtige die Schulleitung nicht, den Infektionsschutz zu verschärfen. Das Gericht gab daher dem „Eilrechtsschutzbegehren gegen das Land Hessen“ teilweise statt.
Durch das Urteil sind allerdings nicht alle Schüler automatisch von der Maskenpflicht befreit. Dr. Rainald Gerster, Präsident des Frankfurter Verwaltungsgerichts erklärt hierzu gegenüber Bild: „Die minderjährige Schülerin wurde durch ihren Vater gesetzlich vertreten. Die Entscheidung betrifft nur sie, nicht alle Mitschüler.“
Gegen den Beschluss kann innerhalb von 14 Tagen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden. Im deutschen Bundesland Hessen gilt derzeit eine landesweite Maskenpflicht an Schulen – auch außerhalb des Klassenzimmers.