von ih 06.08.2020 15:35 Uhr

Gesundheitswesen: Aus der Not die Tugend machen

Leistungen, an die sich bisher der Sanitätsbetrieb klammerte, werden nun an Private ausgelagert. Was zuvor unmöglich schien wird jetzt notwendig: Um die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten müssen alle medizinischen Einrichtungen eingebunden werden. Jetzt auch die privaten.

Foto: LPA/Ivo Corrá

Zur Vorgeschichte: Das Gesundheitsministerium hat die maximal zulässigen Wartezeiten auf Facharztvisiten definiert. Das altbekannte Problem wird dem Landesrat für Gesundheit Widmann und dem Generaldirektor Zerzer zum Verhängnis, da eine Lösung schwieriger scheint als gedacht, trotz mehrerer Lösungsversuche.

Diese Lösungsversuche der Verantwortlichen hatten beim betroffenen Sanitätspersonal Kopfschütteln ausgelöst und zeigten einmal mehr, so beschreibt es Dr. Andreas Tutzer, Arzt am Krankenhaus Bozen, dass solche Leute Entscheidungen treffen, die wenig bis gar nicht in die Materie eingebunden seien, es fehle das Verständnis von medizinischen Zusammenhängen. Auch wer Ressourcen auf der einen Seite abziehe, müsse damit rechnen, woanders einen Engpass zu schaffen.

Mit dem Damoklesschwert der maximalen Wartezeit im Nacken wurde versucht, Facharztvisiten an privaten Einrichtungen einzukaufen bzw. diese zu konventionieren: Je nach Nachfrage, Wartezeit und bis zu einer Deckelung sollen öffentlich vorgemerkte Visiten anstatt im Krankenhaus, in einer Privatklinik stattfinden. „Die Idee ist nicht neu“, sagt der Arzt, „und wurde von der Süd-Tiroler Freiheit schon längst gefordert. Nur wurde hier wieder nicht zu Ende gedacht.“ Mit Recht fordern die privaten Kliniken auch eine entsprechende Gegenleistung: operieren zu dürfen. „Was nützt es dem Patienten, wenn in der Visite die Indikation zur OP gestellt wird, der Sanitätsbetrieb aber auch dort nicht nachkommt?“ fragt sich der Arzt. Aktuell verhandeln Land und private Einrichtungen auch über diesen Punkt.

Die Einbindung aller medizinischen Einrichtungen nach österreichischem Vorbild ist längst überfällig. Nun scheint der Notstand den Anstoß zu geben. Dieser Schritt kann nur der Anfang einer notwendigen Reform des Gesundheitswesen sein, meint Dr. Tutzer.

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