von fe 25.03.2020 15:50 Uhr

AGB/CGIL: „Sofortige Verhandlungen um Regeln und Verfahren festzulegen“

„Die Festigung der Unternehmen und der Schutz der Löhne der Arbeitnehmer sind unerlässlich, um die Wirtschaftsstruktur und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, sowie die Aufrechterhaltung des Konsums zu gewährleisten”. Dies betont der AGB/CGIL bezüglich der außerordentlichen sozialen Abfederungsmaßnahmen. Für die Provinz Bozen ist eine Zuweisung von 13.966.560 Euro vorgesehen, um die voraussichtlich 28.097 betroffenen Arbeitnehmer abzusichern. Dies ist ein erster Schritt, dem aufgrund der anhaltenden Krise noch weiter folgen müssen.

APA (dpa)

Das Urteil der Gewerkschaft ist positiv, denn mit dem Dekret über die Zuteilung der Gelder an die einzelnen Regionen wurde der Weg frei, um denjenigen, die durch das Coronavirus die Einstellung der Tätigkeit ihres Unternehmens erlitten haben, ein wenig Luft zu verschaffen. Diese Maßnahmen, wenn sie rechtzeitig erfolgen, nehmen in der Tat einen wesentlichen Teil der Kosten von den Schultern der Unternehmen, vermeiden den Verlust von Arbeitskräften, die im Zuge der Erholung der Wirtschaft unerlässlich sein werden, und ermöglichen eine größere Sicherheit bei der Planung ihrer Aktivitäten am Ende diese Ausnahmesituation.

Nach Ansicht der Generalsekretärin vom AGB/CGIL Cristina Masera, ist es nun vorrangig, Verhandlungen aufzunehmen, um Regeln und Verfahren festzulegen, mit denen Unternehmen und Arbeitnehmer die bereitgestellten Gelder auch nutzen können. Der AGB/CGIL weist des Weiteren darauf hin, dass im Gesetz die Hausangestellten und die jene Bediensteten, die nach dem 23. Februar eingestellt wurden und die derzeit de facto in unbezahlten Urlaub sind, fehlen.

„Weitere Aufmerksamkeit sollte den Beschäftigten im Tourismus gewidmet werden, die aufgrund der vorzeitigen Schließung das Arbeitslosengeld Naspi ausgeschöpft haben und keine Gewissheit über den Zeitpunkt der Wiederbeschäftigung haben”, so Masera weiter. Die Provinz hat versichert, dass niemand allein gelassen wird. Für all diese Arbeitnehmer fordert der AGB/CGIL nun konkrete Antworten, entweder durch eine finanzielle Aufstockung des Solidaritätsfonds Fis, die zu quantifizieren ist, oder durch die Garantie eines monetären Ausgleichs, falls die zur Verfügung gestellten Gelder auslaufen sollten.

„Wir hoffen auf ein baldiges Treffen zwischen den Sozialpartnern und der Landesregierung, um schnellstens die operative Phase einzuleiten. Schließlich ist eine Diskussion mit der Führung des INPS anzustreben, um mögliche Schwierigkeiten aufgrund des bereits bekannten Personalmangels zu überprüfen”, schließt die Sekretärin des AGB/CGIL.

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