NEOS: Freier Warenverkehr ist nicht immer unbeschränkter Warenverkehr

Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art36 AEUV) sind Beschränkungen gerechtfertigt, wenn die Ordnung und Sicherheit zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen gefährdet ist. Die Fahrverbote begründen sich in Umwelt- und Lärmschutzmaßnahmen, Schutzmaßnahmen für die Lebensqualität und Gesundheit der in Tirol lebenden Menschen und der Natur, sowie der Verkehrssicherheit auf Tirols Straßen insbesondere zur Entlastung bei höherem Verkehrsaufkommen an den Wochenenden und Ferienreisezeiten.
Maßnahmen wie die Blockabfertigungen seien notwendige Regulierungen und nicht Einschränkungen. Die Versorgungs- und Verkehrssicherheit sei auf dem Straßennetz in Tirol jedenfalls in höchstem Maße beeinträchtigt. Von den Notmaßnahmen rücke man nicht ab, solange der Umwegverkehr im Gütertransit ständig wächst und keine Verlagerung auf die Schiene in Aussicht steht. Da werd sich der Frächterverband Conftrasporto noch länger, wie er es bezeichnet, als „Österreichs Geisel“ fühlen müssen, meint NEOS Verkehrs- und Sicherheitssprecher Andreas Leitgeb.






