von fe 11.02.2020 10:56 Uhr

Mordprozess gegen 14-Jährigen

Am Landesgericht Wiener Neustadt hat am Dienstag ein Mordprozess gegen einen 14-Jährigen begonnen. Der Jugendliche soll seine Mutter im Juli des Vorjahres in Kirchschlag in der Buckligen Welt (Bezirk Wiener Neustadt) erstochen haben. Ihm drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Nach den Eingangsvorträgen wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen.

APA

Auslöser für die Messerattacke am 22. Juli war laut Staatsanwaltschaft ein Streit. Die 56 Jahre alte Mutter des Beschuldigten benötigte Hilfe am PC, der 14-Jährige wollte aber lieber weiterschlafen. Nachdem die Frau dem Burschen die Rückkehr in sein Zimmer und damit ins Bett verboten und sich ihm in den Weg gestellt hatte, soll der Beschuldigte die Frau mit einem Küchenmesser attackiert haben. Laut Obduktionsergebnis erlitt die 56-Jährige einen Herzdurchstich. Der Angeklagte versuchte danach, den Leichnam wegzubringen, legte sich schließlich aber laut dem Vertreter der Anklagebehörde wieder ins Bett. Gegen 13.00 Uhr meldete der Jugendliche den Vorfall, indem er per Notruf die Rettung verständigte.

Die alleinerziehende 56-Jährige – nach einem Unfall gesundheitlich beeinträchtigt – dürfte mit der Erziehung des Sohnes überfordert gewesen sein. “Die Jobsituation der Frau war prekär”, betonte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag. Seitens der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich gab es lockere Kontakte, eine intensivere Betreuung wurde für nicht nötig erachtet. Das Verbrechen sei “völlig unvorhersehbar” gewesen, hieß es später.

Verteidiger Ernst Schillhammer verwies darauf, dass sein Mandant “in ganz schwierigen Verhältnissen” aufgewachsen sei. Der Jurist führte weiter aus, dass er selbst sich die Frage nach dem Warum der Tat “auch nach vielen Gesprächen” mit seinem Mandanten nicht beantworten könne. Der 14-Jährige stelle sich die Frage selbst schon wochenlang vergeblich, sagte der Jurist. “Außer, dass er sagt, es tut mir leid”, werde der Angeklagte in der Hauptverhandlung keine Wortspende abgegeben und sich so wie bisher verantworten. Bei vergangenen Befragungen hatte der Jugendliche vom Handeln in einem traumähnlichen Zustand gesprochen. Einen Tötungsvorsatz bestritt der Beschuldigte.

Nach den Eingangsvorträgen wurde die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers für die Dauer des Beweisverfahrens ausgeschlossen. Dies sei im Interesse des Angeklagten, da andernfalls seine Entwicklung und sein Fortkommen beeinträchtigt werden könnten, betonte die vorsitzende Richterin.

Aufgrund der wegen des Alters des Burschen herabgesetzten Strafdrohung wird der Prozess als Schöffen- und nicht als Geschworenenverfahren geführt. Ein Urteil wird für die Abendstunden erwartet.

APA

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  1. swiss-austrianer
    14.02.2020

    Der hat sowieso sein Leben “verbaut” und ist zu nichts fähig. Jugendstrafrecht hin oder her, bei der heutigen Gewaltbereitschaft ist das nicht mehr vertretbar. Ab in die Kiste und das lebenslänglich. Ich war auch mal 14 und meine Kindheit war von Arbeit auf einem Bauernhof geprägt, aber so eine Faulheit und Agressivität wäre mir nie in den Sinn gekommen.

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