von fe 08.02.2020 06:50 Uhr

Tod von „Marlene“ Oberhollenzer: Pescollderungg muss nicht ins Gefängnis

Mehr als ein Jahr nach dem Tod von Maria Magdalena Oberhollenzer hat das Gericht ein Urteil gefällt. Warum Patrick Pescollderung trotz des Schuldspruchs nicht ins Gefängnis muss.

Das Gericht hat den 36 Jahre alten Patrick Pescollderungg aus Reischach aufgrund der fahrlässigen Tötung von Maria Magdalena „Marlene“ Oberhollenzer zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Vorverhandlungsrichter Andrea Pappalardo folgte damit dem Antrag der Verteidigung auf Strafzumessung, berichtet Rai Südtirol.

Würgespiel läuft schief

Laut dem Geständnis von Pescollderungg hatte er Oberhollenzer bei einem einvernehmlichen Sex-Spiel unabsichtlich erwürgt. Die damals 54-Jährige war am 27. Jänner 2018 tot in ihrer Wohnung in St. Georgen bei Bruneck aufgefunden worden.

Ins Gefängnis muss der 36-jährige Pescollderungg trotz des Urteilsspruchs allerdings nicht, weil er bereits ein Jahr seiner Strafe verbüßt hat. Der Sozialdienst übernimmt die Aufsicht.

Beerdigung erst zehn Monate nach Tod

Erst im November hatten Familie und Freunde Abschied von Maria Magdalena „Marlene“ Oberhollenzer Abschied nehmen können. Die Staatsanwaltschaft gab den Leichnam nach rund zehn Monaten für die Bestattung frei (UT24 berichtete).

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite