von ih 20.12.2019 15:10 Uhr

Streit um zu laute Kuhglocken kommt nicht vor Bundesgerichtshof

Ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit im bayerischen Holzkirchen, bei denen es um zu laute Kuhglocken geht, wird nicht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fortgesetzt. So hat der BHG Medienberichten zufolge die von den beiden Klägern eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberlandesgericht München zurückgewiesen. 

Die beiden Kläger, ein Mann und seine Frau, fühlten sich von den Kuhglocken auf der angrenzenden Weide einer Bäuerin gestört. So wollte das Paar am Schlafzimmerfenster eine Lautstärke von mehr als 70 Dezibel gemessen haben. Doch dies ist nicht der einzige Streitpunkt zwischen den Nachbarn.

So herrscht bereits seit Jahren ein juristischer Krieg zwischen der Bäuerin und jenem Baar, das seine Nachbarin bereits wegen Fliegen rund um die Kühe sowie Gülle geklagt hat. „Zeit wird’s, dass es endlich ein Ende gibt“, kommentierte Bäuerin Regina Killer die Entscheidung des BGH gegenüber der Ausgsburger Allgemeinen. Doch noch ist auch hier das letzte richterliche Wort nicht gesprochen.

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