Streit um zu laute Kuhglocken kommt nicht vor Bundesgerichtshof

Die beiden Kläger, ein Mann und seine Frau, fühlten sich von den Kuhglocken auf der angrenzenden Weide einer Bäuerin gestört. So wollte das Paar am Schlafzimmerfenster eine Lautstärke von mehr als 70 Dezibel gemessen haben. Doch dies ist nicht der einzige Streitpunkt zwischen den Nachbarn.
So herrscht bereits seit Jahren ein juristischer Krieg zwischen der Bäuerin und jenem Baar, das seine Nachbarin bereits wegen Fliegen rund um die Kühe sowie Gülle geklagt hat. „Zeit wird’s, dass es endlich ein Ende gibt“, kommentierte Bäuerin Regina Killer die Entscheidung des BGH gegenüber der Ausgsburger Allgemeinen. Doch noch ist auch hier das letzte richterliche Wort nicht gesprochen.






