Schülertransport in Südtirol kostet 7,5 Millionen Euro pro Schuljahr

Die Freiheitlichen unterstreichen die Wichtigkeit der Schülertransporte. Für das Recht auf einen Schülertransport gibt es genaue Kriterien und auch Sondergenehmigungen für Härtefälle. „Kindergartenkinder dürfen diesen Transport aber nicht in Anspruch nehmen. Viele Bürger wünschen sich, die nicht mehr zeitgemäßen Kriterien der Schülertransporte zu überarbeiten“, monieren die Freiheitlichen.
In einer Anfrage des Landtagsabgeordneten Sigmar Stockers wollten die Freiheitlichen eine diesbezügliche Klarstellung erhalten. Wie viele Schülertransporte gibt es? Wie hoch sind die Kosten? Dürfen Kindergartenkinder ebenso den Dienst in Anspruch nehmen?
Vier Zonen – 442 Dienste
Die Schülertransporte sind in Zonen aufgeteilt: Im Schuljahr 2014/15 in der Zone Burggrafenamt-Ultental-Passeiertal-Vinschgau 119 Dienste, in der Zone Bozen und Umgebung-Salten/Schlern-Überetsch/Unterland 144 Dienste, in der Zone Grödental-Eisacktal-Wipptal 83 Dienste und in der Zone Pustertal-Gadertal 96 Dienste.
Die Kosten der Schülertransporte für das Land belaufen sich pro Schuljahr auf insgesamt 7.416.925,71 Euro.
Bereits am 6. November dieses Jahres nahm der Südtiroler Landtag einen Beschlussantrag an, der die Landesregierung verpflichtet, „alle bestehenden Regelungen .zur Organisation der Schülerbeförderungsdienste, insbesondere jene der Sonderbeförderungs-dienste, zu überprüfen und mit Einbindung der jeweiligen Gemeinden nach Möglichkeiten zu suchen, damit in Zukunft nicht nur Pflichtschüler, sondern auch Kindergartenkinder in den Genuss des Schultransports kommen“.
Der Schülertransportdienst sei in erster Linie für Grund-, Mittelschüler aber ebenso für Ober- und Berufsschüler vorgesehen. „Kindergartenkinder können, sofern freie Sitzplätze verfügbar sind und die Gemeinde eine Begleitperson stellt, auf bereits eingerichteten Schülertransporten mitfahren. Ob ein eigener Kindergartentransport eingerichtet werden soll, hängt wesentlich von der finanziellen Verfügbarkeit, aber ebenso von organisatorischen und gesetzlichen Fragestellungen“, heißt es von der Landesregierung.






