von ih 29.08.2019 13:48 Uhr

Ehefrau erstochen: 38-Jähriger vor Gericht

Am Landesgericht St. Pölten hat am Donnerstag der Prozess um eine Bluttat in Amstetten im Jänner begonnen. Ein 38-Jähriger soll seine um zwei Jahre ältere Ehefrau erstochen haben. Der Mann war dem psychiatrischen Gutachten zufolge zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft hat daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

APA (Archiv)

Der Betroffene, der in Tirol geboren wurde, soll das Opfer am Nachmittag des 8. Jänner im Amstettner Ortsteil Greinsfurth mit eine Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 14 Zentimetern attackiert haben. Ihren Ausgang nahm die Bluttat nach Angaben der Staatsanwältin in der Wohnung des Ehepaares in einem Mehrparteienhaus. Danach sei der Mann auch vor dem Gebäude tätlich geworden. Insgesamt versetzte der 38-Jährige seiner Partnerin laut Staatsanwaltschaft 38 Messerstiche. Der neunjährige Sohn wurde Zeuge der Angriffe auf die Mutter, auch mehrere Nachbarn sahen die Bluttat mit an. Die Frau erlag im Landesklinikum der Mostviertler Bezirkshauptstadt ihren Verletzungen. Der 38-Jährige ging laut Anklage nach der Tat in seine Wohnung, wo er festgenommen wurde.

Dem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet der Betroffene an Wahnvorstellungen. Formal gesehen sei er immer schon Moslem gewesen, führte die Staatsanwältin aus. Als er seine letzte Arbeitsstätte verlor, habe sich der 38-Jährige dann immer mehr mit dem Glauben beschäftigt und sei immer radikaler geworden, betonte die Vertreterin der Anklagebehörde. 2017 sei er von einem Türkei-Aufenthalt komplett verändert zurückgekommen. Später soll er Leute in Amstetten angesprochen haben, weil er sie zu einer Konvertierung zum Islam bewegen wollte. Am Weihnachtsmarkt in der Mostviertler Bezirkshauptstadt soll er auch Frauen, die Alkohol konsumierten, getadelt haben. Weil er christliche Symbole in einer Kapelle in Amstetten zerstört hatte, wurde der 38-Jährige im Mai 2018 wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt.

Auch zum vorsitzenden Richter bemerkte der Betroffene am Donnerstag schon bei der Aufnahme der Personalien: “Wollen Sie den Islam annehmen?” Zur Tat wollte der 38-Jährige im Rahmen der Geschworenenverhandlung – wie auch bei den Einvernahmen davor – nichts sagen. Auf eine entsprechende Frage des Richters hielt er nur erneut fest: “Es wäre besser, wenn Sie zum Islam konvertieren.”

APA

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