von ih 14.05.2019 19:17 Uhr

Kompatscher verspricht Steuermaßnahmen für sozialen Ausgleich

Das Land will seinen Gestaltungsspielraum im Bereich der Besteuerung nutzen, um den sozialen Ausgleich zu vergrößern. Dabei soll gleich an drei Schrauben gedreht werden. “Wir wollen die Gemeindeimmobiliensteuer GIS auf all jene Wohnungen senken, die freiwillig zum Landesmietzins an Ansässige vermietet werden und gleichzeitig leer stehende Immobilien und solche, die an nicht Ansässige vermietet werden, höher besteuern“, kündigten Landeshauptmann Arno Kompatscher die erste der drei Maßnahmen an. Dadurch wolle man dazu beitragen, dass Einheimischen leistbarer Wohnraum zur Verfügung stehe. 

APA (Archiv)

Aber auch beim regionalen Zuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF will die Landesregierung ansetzen: „Wir wollen den bereits eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen und die niedrigen und mittleren Einkommen weiter entlasten. Im Gegenzug sollen höhere Einkommen ab 85.000 Euro im Jahr stärker in die Verantwortung genommen werden.“

Schließlich soll ein Teil der geltenden Reduzierung der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP an eine angemessene Entlohnung der Arbeiter und Angestellten des jeweiligen Betriebs oder Unternehmens geknüpft werden. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesen drei Maßnahmen niedrige und mittlere Einkommensklassen entlasten und dazu beitragen, dass günstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt wird”, erklärte der Landeshauptmann.

„Über die verschiedenen Maßnahmen werden wir nun mit den Sozialpartnern diskutieren, um die Umsetzung im Detail festzulegen“, informierte Kompatscher. Die Landesregierung wolle die Maßnahmen im Haushaltsgesetz für 2020 verankern und gesetzlich festzulegen.

LPA

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  1. Unterland
    15.05.2019

    Die Maßnahmen bringen wenig:
    1) Wenn der Irpef-Abzugsbetrag von 28.000 € auf 35.000 € erhöht wird, bringt es jenen die in diese Klasse fallen (bei einem Steuersatz von 1,23 %) bestenfalls rund 90 €. Für jene unter 28.000 € ändert sich Nichts.
    2) Die meisten Wohnungen sind von der GIS auf Grund der Freibeträge sowieso befreit; jene die ihre Zweitwohnungen leer stehen haben, werden sie wegen dieser Maßnahme nicht vermieten; weil sie es in der Regel nicht notwendig haben, anderenfalls hätten sie sie bereits getan.
    3) Der größte Teil der Personalkosten (mit Ausnahme der befristeten) kann bereits von der Irap-Grundlage abgezogen werden (liegt nicht in der Kompetenz des Landes); die Steuergrundlage hängt, vereinfacht gesagt, vorwiegend vom Betriebsergebnis ab. Die geltende Reduzierung auf 2,68 % hat für die einzelnen Unternehmen somit nicht mehr diese Auswirkung. Kaum ein Unternehmen wird zudem Personalkostensteigerungen in Kauf nehmen die geringer ausfallen als die Steuereinsparungen selbst.

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