Hotellerie: 5-Sterne können nun gleich stark erweitern wie 4-Sterne-S
Wer für sein Hotel anstrebt, eine 5-Sterne-Einstufung zu erlangen, nur um stärker erweitern zu können, kann sich künftig genauso gut für eine 4-Sterne-S-Kategorie entscheiden. Die Landesregierung hat heute (26. März) eine Änderung der entsprechenden Verordnung genehmigt, welche die flächenmäßige Erweiterung eines 4-Sterne-S-Hotels künftig an jenes der Kategorie 5-Sterne angleicht.
Ein Dekret aus dem Jahr 2007 sah bislang vor, dass 5-Sterne-Häuser die Zimmergrößen stärker erweitern dürfen als solche der Kategorie 4-Sterne-S. Ãœber einen Erweiterungsindex sind die Höchstflächen für die Bruttogeschosse eingeschränkt, je nachdem welche Kategorie ein Hotel anstrebt. So passierte es, dass Hoteliers die 5-Sterne-Einstufung anstrebten, nur um höhere Flächen bebauen zu können, dann aber von der Rentabilität her nicht in der Lage waren, den hohen Servicestandard eines 5-Sterne-Hauses zu liefern. “Der Anreiz, diese größeren Flächen in Anspruch zu nehmen, ist nun nicht mehr vorhanden. Es geht bei 5-Sterne-Häusern also künftig lediglich um Qualität und nicht um Fläche”, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher in der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
Die Anzahl der 5-Sterne-Hotels ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen: Aktuell zählen sie 31 Betriebe, 2016 waren es noch 26, vor zehn Jahren weniger als fünf.