Pusterer Bürgermeister setzt Rechnungshof erneut entgegen

Joachim Reinalter (Bild: Facebook)
Die Staatsanwaltschaft hat von Reinalter wegen eines nicht konformen Pachtvertrages die Rückzahlung von siebenhundert Euro verlangt.
Nach dem nunmehr bereits zweiten Verfahren ist der Bürgermeister freigesprochen worden.
Der eingeklagte Schaden ist der Gemeinde laut Urteil nicht entstanden – im Gegenteil: Die Richter sahen im ausverhandelten Pachtvertrag einen Vorteil für die Gemeinde.
Reinalter ist zusammen mit ehemaligen Gemeindereferenten und Gemeindearbeitern bereits zum zweiten Mal von Schadensforderungen freigesprochen worden.






