von st 25.11.2014 17:19 Uhr

Österreichs Wirtschaft steht hinter TTIP

Der EU-Handelsministerrat wird bei seinem heutigen Treffen in Brüssel die bisherige Handelsstrategie der EU im Allgemeinen und die Pläne zu einem umfassenden Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (kurz TTIP) bekräftigen - ein aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) wichtiges positives Signal.
Fotomontage: Unsertirol24

Beim Freihandelsabkommen geht es in erster Linie um notwendige Verbesserungen beim Austausch von Waren, Dienstleistungen und Investitionen mit dem wirtschafts-, handelspolitisch und auch strategisch wichtigsten Handelspartner der EU, heißt es in einer Aussendung der WKÖ. Durch die Abschaffung der noch immer bestehenden Zölle, insbesondere für industriell-gewerbliche Waren (die in sensiblen Sektoren wie im Textil- und Bekleidungsbereich bei mehr als 20% liegen) und vor allem durch den Abbau ungerechtfertigter „nicht-tarifärer Handelshemmnisse“ (z.B. Beseitigung von Bürokratie und Mehrfachzertifizierungen, Annäherung technischer Vorschriften und Normen etc.). „All das liegt mindestens so sehr im Interesse Europas wie in dem der USA“, so Kronberger.

Es profitieren sowohl international Großunternehmen als auch noch mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Gerade KMUs seien überdurchschnittlich stark durch Handelshemmnisse betroffen und täten sich ungleich schwerer als große Unternehmen, die Kosten für Mehrfach-Regulierungen etc. zu tragen. Mit dem Freihandelsabkommen könnten vielen KMUs, die bisher nicht oder nur unter großem Risiko in die USA exportieren, neue Möglichkeiten auf dem US-Markt erschlossen werden. Auch die zahlreichen österreichischen Zulieferer würden profitieren.

Sicherheits- und Sozialstandards nicht gefährdet

Die Kritik, das Freihandelsabkommen würde geltende EU-Sicherheits-, Umwelt-, Konsumentenschutz- und Sozialstandards aushebeln, ist aus Sicht der Wirtschaft nicht gerechtfertigt. Einerseits gibt es auch in den USA in vielen Bereichen sehr hohe Schutzstandards (zB. Konsumentenschutz und Produkthaftung). Andererseits ist eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung von Standards nicht beabsichtigt, wenn diese in der USA und der EU ein völlig unterschiedliches Schutzniveau regeln.

Ein solches gleichwertiges Schutzniveau von EU- und US-Bestimmungen ist z.B. beim Chlorhuhn oder bei hormonbehandeltem Rindfleisch nicht gegeben. Obwohl von manchen weiterhin das Gegenteil behauptet wird, war daher von Anfang an die gegenseitige Anerkennung von mit Chlor desinfizierten Hühnern oder von hormonbehandeltem Rindfleisch durch die EU ausgeschlossen. Ebenso sind öffentliche Dienstleistungen wie die Trinkwasserversorgung von den TTIP-Verhandlungen ausgeschlossen.

„Reformiertes, modernes und zeitgemäßes Investitionskapitel“

Aus Sicht der WKÖ sei es im ureigenen Interesse österreichischer Unternehmen, wenn ihre Investitionen in den USA, die insgesamt etliche Milliarden Euro betragen, durch ein reformiertes, modernes und zeitgemäßes Investitionskapitel inklusive der Möglichkeit einer Investor-Staat-Streitbeilegung mit klar definierten Voraussetzungen geschützt werden.

Kronberger abschließend: „Auch im Jahr fünf nach Ausbruch der globalen Wirtschaftskrise hat sich die EU noch nicht erfangen und sinkt Europas Anteil am Welthandel sukzessive. Ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA birgt Chancen für mehr Wachstum und Wohlstand auf beiden Seiten. Diese Möglichkeiten sollten wir nutzen.“

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