von su 14.09.2018 10:58 Uhr

Wind Tre, Telecom und Vodafone mit Millionen-Strafen belegt

Die Unternehmen drohten den mutmaßlich säumigen Kunden, sie in eine noch nicht aktivierte Datenbank der schlechten Zahler aufzunehmen, teilt die Verbraucherzentrale Südtirol mit.

Symbolbild

Im Telekommunikationsbereich ist im Beschwerdefall ein Schlichtungsversuch vorgeschrieben!
Die italienische Wettbewerbsbehörde hat in ihrer Sitzung vom 1. August 2018 Wind Tre SpA, Telecom Italia S.p.A. und Vodafone Italia S.p.A. mit einer Strafzahlung von 3,2 Millionen Euro belegt.

Laut den Erklärungen der Behörde „haben die drei Unternehmen aggressive Praktiken entwickelt und dabei gegen die Artikel 24 und 25 des Verbraucherkodex verstoßen.

Mit Eintragung in eine Datenbank gedroht

Sie haben den mutmaßlich säumigen Kunden Mahnungen mit Zahlungsaufforderungen geschickt und sie darin mit der Eintragung in eine noch nicht operative Datenbank mit unbestimmten Zielsetzungen und der Bezeichnung S.I.Mo.I.Tel. bedroht, um die Kunden auf diese Weise zur Bezahlung ihrer Forderungen zu bewegen.

Mahnungen auch an nicht absichtlich säumige Kunden verschckt

Die Behörde hat außerdem festgestellt, dass „die drei Telekommunikationsanbieter die Mahnungen auch an Kunden verschicken, die nicht als absichtlich säumig qualifiziert werden können, da sie keine der Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllen, wobei auch Kunden eingeschlossen sind, welche die Berechtigung der Forderung des Anbieters beanstanden konnten“.

Der Hinweis auf eine mögliche Eintragung ins S.I.Mo.I.Tel. wurde von der Behörde als aggressiv eingestuft, weil er geeignet war, die Empfänger der Mahnung dahingehend zu beeinflussen, die geforderten Summen zu bezahlen, und zwar unabhängig von der Berechtigung der Forderung.

Schlichtungsversuch vor Rechtsweg vorgeschrieben

Wir möchten die Telekommunikationskunden daran erinnern, So die Verbraucherzentrale, dass im Falle einer Beanstandung der Telefonrechnung der Schlichtungsversuch vor Beschreiten des Rechtswegs vorgeschrieben ist.

Keine Organisation, sei es nun eine Telefongesellschaft oder ein Inkassounternehmen, kann demnach mit gerichtlicher Klage drohen, wenn der Kunde beweist, dass er in Bezug auf seine Beanstandung ein Beschwerde-Schreiben geschickt hat. Der Schlichtungsversuch kann über die paritätischen Organe bei der Verbraucherzentrale Südtirol oder beim Landesbeirat für Kommunikationswesen (als Außenstelle der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen) kostenlos durchgeführt werden.

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