von apa 08.05.2015 14:30 Uhr

Heta unterlag im Münchener Milliarden-Prozess gegen BayernLB

Die erste Runde in den wechselseitigen Milliardenklagen zwischen Heta, Abbaueinheit der Hypo Alpe Adria, und der BayernLB, geht an die Deutschen. Das Münchner Landgericht verurteilte die österreichische Bank im Staatsbesitz zu einer Zahlung von 2,6 Mrd. Euro und wies die Gegenforderungen ab. Erwartungsgemäß wird die Heta dagegen berufen. In nächster Instanz muss das OLG München entscheiden.
APA (epa)

Die BayernLB hatte ihrer damaligen Tochter Hypo Alpe Adria, aus der die Abbaueinheit Heta hervorgegangen ist, eine Reihe von Großkrediten in Milliardenhöhe vergeben. Die Bayern wollen diese Gelder zurück. Die Heta beruft sich hingegen auf das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz, wonach Kredite an ein Institut in Schieflage während einer Sanierung nicht zurückzuzahlen sind – und verweigert seit Ende 2012 die Auszahlung. Das Münchner Gericht hat nun auf Basis von zwei Rechtsgutachten der BayernLB Recht gegeben.

Demnach muss die Heta in Summe 2,6 Mrd. Euro an die BayernLB zahlen, darunter Kreditpakete über 1,03 Mrd. Euro und über 1,287 Mrd. Franken (1,06 Mrd. Euro). Die Widerklagen der Heta, die von den Bayern 4,8 Mrd. Euro verlangt hatte, wies das Gericht ab. Die Kosten des Verfahrens wurden vom Gericht im Verhältnis 94 zu 6 zwischen Heta und BayernLB aufgeteilt.

Unabhängig vom Berufungsverfahren verweist das österreichische Finanzministerium auf das Zahlungsmoratorium der FMA für die Heta. Das führe dazu, dass das Urteil ohnehin keine konkreten Auswirkungen auf den Bund habe, sagte eine Sprecherin. Richterin Gesa Lutz sieht hingegen im Hypo-Sanierungsgesetz sowie dem von der FMA verkündeten Zahlungsmoratorium keine Wirksamkeit für die Rechtslage in Deutschland. Dies könnte allenfalls in Erwägung gezogen werden, falls das österreichische Recht zu EU-Recht würde, sagte Lutz.

Auch Heta-Anwälte sind sich bewusst, dass nach deutschem Recht die Berufung keine aufschiebende Wirkung hat und das Urteil grundsätzlich vollstreckbar wäre. Eine Vollstreckung an österreichischen Vermögen durch eine deutsche Bank sei allerdings kaum umsetzbar oder nur unter massiven Auflagen. Solange das österreichische Abwicklungsgesetz, aber auch das Hypo-Sanierungsgesetz gelten, ist eine Vollstreckung auf Vermögenswerte in Österreich jedenfalls unwahrscheinlich, heißt es bei österreichischen Rechtsexperten zur APA.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) begrüßte wenig überraschend das Urteil und schrieb in einer Stellungnahme: „Der Anspruch der BayernLB gegen Österreich ist begründet. Es wäre jetzt an der Zeit, die Schuld zu begleichen.“

Diese Klarheit bezweifelt die Heta. Sie sieht die heutige Gerichtsentscheidung nur als „Zwischenschritt auf dem Weg zu einer endgültigen rechtlichen Klärung“. Denn der deutsche Gutachter habe die österreichische Rechtsmeinung nicht ausreichend gewürdigt. Die Heta bleibe daher dabei, dass es eine Rückzahlungssperre für die Darlehen der BayernLB gibt, solange die Heta nicht saniert ist. Die Heta wird indes nicht saniert, sondern abgewickelt.

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