Annäherungsverbot missachtet: 30-Jähriger in Haft

Gegen den Festgenommenen war bereits ein Annäherungsverbot verhängt worden. Er durfte sich seinem Opfer nicht nähern und wurde elektronisch überwacht. Zudem war er wegen mutmaßlicher Straftaten gegen Personen bereits vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Nachstellung und die Missachtung gerichtlicher Schutzmaßnahmen vor. Als der 30-Jährige einer gerichtlichen Vorladung zu einer Anhörung nicht nachkam, ordnete das Gericht in Bozen eine Verschärfung der bisherigen Maßnahme an. Statt des Annäherungsverbots wurde Untersuchungshaft angeordnet.
Die Beamten der Ordnungskräfte machten den Gesuchten ausfindig und nahmen ihn fest. Nach Abschluss der notwendigen Formalitäten wurde er in das Gefängnis nach Bozen gebracht. Dort bleibt er bis auf Weiteres in Haft und steht der Justiz zur Verfügung.






