Wie viel zählt eine Südtiroler Stimme? 32 Rekurswerber ziehen Wahlgesetz vor Gericht

Das neue italienische Wahlgesetz ist seit 24. Oktober in Kraft. Nun wird es zum Fall für das Landesgericht Trient: 32 Bürger aus Südtirol und dem Trentino haben Rekurs eingelegt und beantragen, 13 Fragen zur Verfassungsmäßigkeit dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen.
Je 16 Rekurswerber kommen aus Südtirol und dem Trentino. Unter ihnen sind Brigitte Foppa, Paul Köllensperger, Eva Klotz, Franz Pahl, Maria Luisa Gnecchi, Florian Kronbichler und Oskar Peterlini. Der Rekurs wurde am 27. Oktober im Südtiroler Landtag vorgestellt. Er ist Teil einer italienweiten Initiative, bei der Verfahren an 25 Gerichtsstandorten eingebracht wurden.
Mehrheitsbonus sorgt für grundsätzliche Kritik
Acht der 13 vorgebrachten Verfassungsfragen betreffen die Wahlordnung insgesamt. Besonders umstritten ist der Mehrheitsbonus: Erreicht dieselbe Liste oder Koalition in beiden Kammern mindestens 42 Prozent der gültigen Stimmen, kann sie zusätzlich 70 Sitze in der Abgeordnetenkammer und 35 im Senat erhalten.
Die Rekurswerber sehen darin eine mögliche Verzerrung des Verhältnisses zwischen Stimmen und Mandaten. Weitere Kritikpunkte betreffen unter anderem gebundene Listen-Spitzenkandidaten, Mehrfachkandidaturen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Sammlung von Unterstützungsunterschriften.
Wie stark wiegt die Stimme im Bozner Wahlkreis?
Fünf Fragen beziehen sich laut den Rekurswerbern speziell auf Südtirol. Sie beanstanden die Einteilung der Senatswahlkreise: Der Wahlkreis Bozen-Leifers umfasse rund 91.000 Wahlberechtigte, jener von Meran rund 158.000. Rein rechnerisch wiege damit eine Stimme im Bozner Wahlkreis etwa 1,7-mal so viel wie eine im Meraner.
Zudem sei der Anteil der deutschen und ladinischen Sprachgruppen im Wahlkreis Bozen-Leifers von 41 auf 25 Prozent gesunken. Diese Zahlen und die daraus gezogenen Schlüsse stammen von den Betreibern des Rekurses. www.altoadige.it
Beanstandet wird außerdem die 20-Prozent-Hürde für bestimmte Listen anerkannter Sprachminderheiten in Regionen mit Sonderautonomie. Die Rekurswerber sehen darin eine besonders hohe Hürde für Südtiroler Minderheitenlisten.
Gericht muss über Weiterleitung entscheiden
Der Rekurs geht nicht direkt an den Verfassungsgerichtshof. Zunächst muss das Landesgericht Trient entscheiden, ob die aufgeworfenen Fragen für den Fall relevant und nicht offensichtlich unbegründet sind. Erst dann kann es sie dem Verfassungsgerichtshof vorlegen. Das Verfahren hebt das Wahlgesetz nicht automatisch auf.
Die erste Verhandlung in Trient ist für den 16. Dezember angesetzt.






