von wk 28.10.2026 09:02 Uhr

Südtirol diese Woche vor 66 Jahren: Rom bockte, Kreisky handelte – der Weg vor die UNO

Am 31. Oktober 1960 verabschiedete die UNO ihre erste Südtirol-Resolution. Österreich hatte den Streit um die unerfüllten Versprechen des Pariser Vertrags auf die Weltbühne gebracht. Südtiroler Politiker hatten diesen Schritt mit vorbereitet – drei von ihnen waren in New York dabei.

Sitzungssaal der UN-Generalversammlung im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York. Foto: Jannis Raabe / Wikimedia Commons, CC BY 4.0, bearbeitet.

Ein Vertrag war längst unterschrieben. Nur zwischen Unterschrift und Wirklichkeit lag für Südtirol eine ziemlich unangenehme Strecke.

1946 hatten Österreich und Italien im Pariser Abkommen Schutzrechte für die deutschsprachige Bevölkerung vereinbart. Vierzehn Jahre später musste sich die Weltorganisation mit der Frage beschäftigen, wie dieser Vertrag umgesetzt werden sollte. So viel zur Verlässlichkeit feierlicher Zusagen. Die UNO hielt ausdrücklich fest: Zwischen Österreich und Italien bestand darüber ein ungelöster Streit.

Autonomie mit eingebauter Minderheitenrolle

Das erste Autonomiestatut von 1948 hatte Südtirol mit dem Trentino in eine gemeinsame Region eingebunden. Wesentliche Befugnisse lagen dort, wo die italienischsprachige Bevölkerung die Mehrheit stellte. Die deutschsprachigen Südtiroler blieben damit auch innerhalb der autonomen Region in der Minderheit.

Eine Konstruktion, die das Grundproblem kaum lösen konnte: Wer Schutz vor politischer Überstimmung brauchte, blieb bei wichtigen Entscheidungen von einer anderen Mehrheit abhängig.

Am 17. November 1957 versammelten sich rund 35.000 Menschen auf Schloss Sigmundskron. Mit Silvius Magnago, seit diesem Jahr SVP-Obmann, verlangten sie unter dem Ruf „Los von Trient!“ eine eigene Autonomie für Südtirol.

Hinter dem Protest standen handfeste Sorgen. Die Historikerin Eva Pfanzelter beschreibt im Haus der Geschichte Österreich wirtschaftliche und soziale Spannungen, den Zuzug italienischer Arbeitskräfte und die gleichzeitige Abwanderung Deutschsprachiger nach Deutschland und in die Schweiz. Heimat musste schließlich auch eine Zukunft bieten.

Österreich war selbst noch besetzt

Warum hatte Wien nicht längst energischer eingegriffen? Auch Österreichs Handlungsspielraum war nach dem Krieg eingeschränkt. Bis 1955 war das Land von den vier Siegermächten besetzt und verfügte noch nicht über die volle staatliche Souveränität. Diplomatische Bemühungen um Südtirol waren möglich, doch Österreich musste zugleich um seine eigene Unabhängigkeit ringen.

Mit dem Staatsvertrag von 1955 erhielt es seine volle Souveränität zurück. Im Oktober 1956 forderte Wien Italien offiziell zu Verhandlungen über die unerfüllten Bestimmungen des Pariser Abkommens auf.

Rom blockte: Der Vertrag sei erfüllt, damit habe Österreich auch das Recht verloren, sich weiter amtlich einzuschalten. Wien konnte Italien die Vertragstreue nicht verordnen. Der spätere Gang vor die UNO sollte dieses diplomatische Patt aufbrechen – und dafür sorgen, dass die internationale Öffentlichkeit hinsah.

  • Dr. Bruno Kreisky (Foto: Effekt GmbH)

Kreisky machte ernst – Südtirol arbeitete mit

Außenminister Bruno Kreisky ließ Italiens Haltung nicht stehen. Im September 1959 kündigte er vor der UNO an, Österreich werde die Südtirolfrage im folgenden Jahr auf die Tagesordnung bringen, falls die Gespräche ergebnislos blieben. Genau das geschah.

Der Schritt war mit der SVP und insbesondere mit Magnago abgestimmt. Kreiskys entscheidender Verdienst: Er verschaffte Südtirols Forderungen internationales Gewicht und stärkte Österreichs Verhandlungsposition gegenüber Rom.

Die unerfüllten Autonomieversprechen beschäftigten nun ausdrücklich die Weltorganisation. Eine fertige Lösung brachte das noch nicht. Aber Italien geriet unter erhöhten diplomatischen Druck.

Magnago trug die politische Vorbereitung mit. Landeshauptmann war er damals noch nicht: Dieses Amt übernahm er erst Ende Dezember 1960.

Bei den Beratungen in New York waren drei Südtiroler Politiker persönlich dabei: Friedl Volgger, SVP-Obmannstellvertreter und Landtagsabgeordneter, Alfons Benedikter, ebenfalls Landtagsabgeordneter, sowie Senator Luis Sand. Sie begleiteten die Beratungen und unterstützten die österreichische Delegation.

Der Historiker Rolf Steininger dokumentiert in seiner Aktenedition, dass Kreisky ihnen ausdrücklich für ihren wesentlichen Anteil an deren Arbeit dankte.

Die Südtiroler waren also an der diplomatischen Arbeit beteiligt. Formell vor die UNO bringen konnte die Angelegenheit jedoch Österreich als Mitgliedstaat.

Keine Einigkeit über den richtigen Weg

Kreiskys Vorgehen war dabei keineswegs unumstritten. Er setzte auf eine wirksame Autonomie; eine Forderung nach Selbstbestimmung hielt er auf dieser internationalen Bühne für aussichtslos.

Noch in New York bat er Benedikter, Sand und Volgger, bei ihren Berichten in Südtirol auch diese Grenzen des diplomatisch Erreichbaren anzusprechen. Der Gang zur UNO bedeutete eben auch, sich mit den Interessen anderer Staaten und den Grenzen ihrer Unterstützung auseinanderzusetzen.

Südtirols Rechte auf der Weltbühne

Am 31. Oktober 1960 nahm die UNO-Generalversammlung die Resolution 1497 (XV) ohne förmliche Abstimmung an.

Die Resolution forderte Österreich und Italien auf, ihre Verhandlungen über sämtliche Meinungsverschiedenheiten zur Durchführung des Pariser Abkommens wieder aufzunehmen. Sollten diese innerhalb angemessener Zeit keine befriedigenden Ergebnisse bringen, sollten beide Staaten andere friedliche Lösungswege erwägen.

Ausdrücklich genannt wurde der Internationale Gerichtshof. Außerdem sollten beide Seiten Handlungen unterlassen, die ihre freundschaftlichen Beziehungen beeinträchtigten.

Warum Rom wieder verhandeln musste

Die UNO zwang Rom rechtlich zu keinem Zugeständnis. Sie erhöhte aber den politischen Preis des Abblockens: Italien musste sich nun vor der internationalen Öffentlichkeit der Frage stellen, wie es seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllte.

Die Weltorganisation hatte ausdrücklich einen Streit zwischen Österreich und Italien über die Umsetzung des Pariser Abkommens anerkannt. Damit ließ sich die Haltung, die Angelegenheit sei längst erledigt und Österreich habe sich herauszuhalten, politisch erheblich schwerer aufrechterhalten.

Die Erwähnung weiterer friedlicher Lösungswege bis hin zum Internationalen Gerichtshof unterstrich, dass ein Scheitern der Gespräche den Streit nicht einfach beenden würde.

Rom kehrte an den Verhandlungstisch zurück – die Südtiroler Forderungen erfüllte es damit noch lange nicht. Die Treffen der Außenminister im Jänner, Mai und Juni 1961 blieben im Wesentlichen ergebnislos.

  • Foto: Fotograf unbekannt / Wikimedia Commons, als gemeinfrei in Italien ausgewiesen.

Anschläge verschärften den Handlungsdruck

Die Anschläge, allen voran die Feuernacht vom Juni 1961, verschärften den Druck auf Rom und rückten Südtirol verstärkt ins Blickfeld der internationalen Öffentlichkeit. Sie machten unübersehbar, wie tief der Konflikt saß.

Die Diplomatie hatte die Südtirolfrage bereits vor die UNO gebracht; die Eskalation zeigte, wie dringend eine politische Lösung geworden war.

 

Der Durchbruch brauchte einen langen Atem

Am 28. November 1961 stellte die UNO in einer zweiten Resolution fest, dass der Streit weiterhin ungelöst war, und verlangte weitere Bemühungen. Diplomatischer Rückenwind ersetzte eben keine Einigung.

Erst 1972 trat das Zweite Autonomiestatut in Kraft. Die Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien folgte 1992. Zwischen der ersten UNO-Resolution und diesem Abschluss lagen mehr als drei Jahrzehnte.

Der 31. Oktober 1960 bleibt deshalb ein Tag, an dem Südtirols Anliegen entscheidend an internationalem Gewicht gewann. Dahinter standen österreichische Diplomatie und Südtiroler Politiker, die ihre Forderungen beharrlich vorantrieben.

Südtirol musste um Rechte ringen, die längst zugesagt waren. Vertragstreue ist schließlich keine Großzügigkeit.

 

 

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