Neue EU-Regeln für Flugreisende ab Oktober 2027

Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden bleibt der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehen. Je nach Flugstrecke sind weiterhin 250, 400 oder 600 Euro vorgesehen. Neu sind verbindliche Fristen: Fluggesellschaften müssen innerhalb von 30 Tagen zahlen oder eine Ablehnung begründen. Für die Antragstellung haben Passagiere künftig neun Monate Zeit.
Bei annullierten Flügen können Reisende zwischen einer Erstattung und einer alternativen Beförderung wählen. Entscheiden sie sich für die Rückzahlung, muss diese innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Gutscheine dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Passagiere ausgestellt werden. Wer selbst eine Ersatzbeförderung organisiert, muss allerdings eine neue Kostenobergrenze beachten.
Das gilt beim Handgepäck jetzt
Auch beim Handgepäck und bei der Sitzplatzwahl gibt es Neuerungen: Ein kleiner persönlicher Gegenstand, etwa eine Handtasche oder ein Rucksack, darf künftig kostenlos mit in die Kabine genommen werden. Für Kinder unter 14 Jahren muss zudem ein Sitzplatz neben einer mitreisenden Begleitperson ohne Aufpreis möglich sein. Fehler im Namen auf dem Ticket sollen unter bestimmten Voraussetzungen einmal kostenlos korrigiert werden können.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen empfiehlt, Reiseunterlagen und Belege für zusätzliche Ausgaben aufzubewahren und Beschwerden schriftlich einzureichen. Bei Streitigkeiten mit Unternehmen in anderen EU-Ländern sowie in Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich bietet das EVZ kostenlose Unterstützung an.






