von ih 08.10.2026 15:19 Uhr

Zwei Verurteilungen wegen Todesfalls nach Kebab-Verzehr

Nachdem ein 63-jähriger Kärntner nach dem Verzehr eines Kebabs an einer Salmonellensepsis gestorben war, ist am Donnerstag das Betreiber-Ehepaar eines Kebab-Lokals am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Ihnen war vorgeworfen worden, die Hygiene im Betrieb stark vernachlässigt zu haben. Das Urteil, bedingte Haft- und unbedingte Geldstrafen, war vorerst nicht rechtskräftig.

APA/dpa

Der Mann soll Ende Juni 2023 den Kebab gegessen haben und deshalb erkrankt sein. Den Betriebsführern wurde die „Außerachtlassung der im Bereich der Gastronomie gebotenen Hygiene- und Lebensmittelzubereitungsvorschriften“ vorgeworfen. Der Strafantrag lautet auf das Vergehen der fahrlässigen Gemeingefährdung in Verbindung mit dem Vergehen nach dem Lebensmittel-, Sicherheits- und Verbrauchergesetz, worauf bei einem Todesfall bis zu zwei Jahren Haft stehen.

Wie Verteidiger Hans Gradischnig am Donnerstag ausführte, sei das Lokal im Bezirk Villach-Land am im Strafantrag angeführten Tag geschlossen gewesen – es dränge sich der Verdacht auf, dass das Opfer den Kebab bereits einen Tag zuvor gekauft, aber erst am betreffenden Tag gegessen habe. Sei der Kebab in der Zwischenzeit etwa bei Raumtemperatur gelagert worden, hätten sich die Salmonellen „explosionsartig“ vermehren können. Außerdem sei der Mann nach den ersten Beschwerden nicht sofort zum Arzt gegangen, das sei ein „grob unvernünftiges Handeln“ gewesen.

Salmonellenstamm auf Putztuch nachgewiesen

Die angeklagte Frau erklärte, am Tag vor dem angeblichen Schließtag sei wohl ein ganzer Kebab-Spieß verkauft worden. Auch sie selbst, ihr Ehemann und ihre Kinder hätten davon gegessen. Sie hätten keine Probleme gehabt, auch von anderen Gästen sei ihr nichts Derartiges bekannt. Die gerichtsmedizinische Sachverständige, Alexandra Meierhofer, betonte in ihren Ausführungen, wegen der Inkubationszeit von 72 Stunden sei es unerheblich, ob der massiv vorerkrankte 63-Jährige den Kebab einen Tag früher oder später gegessen habe.

Staatsanwalt Christian Pirker verwies auf ein Mikrofasertuch, das massiv mit demselben Salmonellenstamm kontaminiert war, der auch beim Verstorbenen festgestellt wurde. Dieses Tuch war bei einer Lebensmittelkontrolle mehrere Tage nach dem Todesfall gefunden worden. Damit, so der Vorwurf, seien die Salmonellen auf den Kebab gekommen – das Tuch sei „im Bereich des Kebab-Spießes“ gefunden worden. Dem widersprach der angeklagte Lokalinhaber: Das Putztuch sei – anders als die Lebensmittelkontrolleurin ausgesagt hatte – „weit weg vom Fleisch“ gelegen: „Ich weiß nicht, warum sie nicht die Wahrheit sagt.“ Die angeklagte Frau präzisierte, dass mit dem Tuch lediglich der Boden geputzt worden war.

Nur eine Reinigung pro Woche

Die angesprochene Lebensmittelkontrolleurin bekräftigte hingegen, dass das Putztuch in einem Fach direkt unter dem Kebab-Spieß gelegen sei. Auch sei der Bereich um den Kebab-Spieß „sehr verschmutzt“ gewesen: „Also so, dass man sieht, es ist keine regelmäßige Reinigung durchgeführt worden“, präzisierte sie. Das decke sich auch mit den Aussagen des Betreibers, der salopp gemeint habe: „Das putzt meine Frau immer am Sonntag.“

Normalerweise sei eine Arbeitsfläche regelmäßig zu reinigen, etwa wenn zwischen den einzelnen Kunden ein paar Minuten Zeit sei. Jedenfalls sei das Putztuch „in diesem Zustand nicht zum Reinigen im Bereich des Spießes“ geeignet gewesen – hier appelliere man immer, Desinfektionen und Detailreinigungen mit Einwegtüchern durchzuführen.

Hoher Salmonellenbefall allgemein

Wenig erbaulich für Kebab-Fans fiel auch aus, was jene Zeugin aussagte, die für die Auswertung der Proben zuständig war: Ein allgemeines Monitoring von Kebab-Spießen, die aus Polen angeliefert werden, hatte das Ergebnis gebracht, dass 53,3 Prozent davon mit Salmonellen kontaminiert waren. Auch ein Kebab-Spieß der Angeklagten stammte aus Polen und enthielt Salmonellen – und zwar aus demselben Cluster, wie jene, die beim Verstorbenen nachgewiesen wurden.

In allen Kärntner Kebab-Lokalen wurden nach dem Salmonellenfall „Umfeldproben“, etwa von Arbeitsflächen, genommen, auch Reinigungstücher wurden beprobt: „Aber in keinem der Betriebe wurde im Umfeld ein Salmonellenbefall gefunden – außer auf dem Putztuch bei den Angeklagten.“ Und dieser Salmonellenstamm habe eindeutig mit der Probe von dem Opfer übereingestimmt. Apropos Putztuch aus dem betroffenen Lokal: Hier sprach die Expertin von einer „sehr hohen Begleitflora“, neben Salmonellen hätte es also sehr viel andere Keime enthalten.

Übertragung hätte verhindert werden können

Ein vernichtendes Urteil wurde in einem weiteren Gutachten über das Lokal gezogen. Dafür, dass das Rohprodukt belastet war, könne der Lokalbetreiber nichts. Aber: Es wurden „eindeutig schwere Hygienemängel bei der Herstellung, Behandlung, Zubereitung und Überlassung des Produkts“ festgestellt.

Dem Personal „fehlte grundlegende Sachkenntnis“ zur Hygiene ebenso wie Problembewusstsein. Und was die Betriebshygiene anging, fehlten ganze Einrichtungsgegenstände, dafür gab es Schimmelspuren, ein „sachgerechter Umgang mit Lebensmitteln konnte nicht gewährleistet werden“.

Die Bereiche für Lebensmittellagerung seien desolat, ja wörtlich „verdreckt“ gewesen. Kurz: „Der Betrieb war nicht geeignet, Lebensmittel in Umlauf zu bringen.“ Und auf eine Frage des Richters, ob durch Hygienemaßnahmen verhindert werden hätte können, dass sich der schlechte Zustand des Rohprodukts auf Konsumenten auswirkt, antwortete der Gutachter mit einem knappen „Ja“.

„Besondere Sorglosigkeit"

Richter Gerhard Pöllinger-Sorre verurteilte die Frau zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je vier Euro) und den Mann zu acht Monaten bedingt und 960 Euro Geldstrafe (240 Tagessätze zu je vier Euro).

Dass Salmonellen über das Lokal weitergegeben wurden, sei „eindeutig nachgewiesen“, so der Richter: „Die Beweiskette ist geschlossen.“ Er betonte aber auch die „besondere Sorglosigkeit“, die erschwerend ins Gewicht gefallen sei – immerhin sei das betreffende Lokal bereits vier Mal behördlich geschlossen gewesen.

apa

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