Zwei Giftspritzen, kein Tod: Gescheiterte Hinrichtung wirft Fragen auf

Nach der gescheiterten Hinrichtung von Christa Pike steht der US-Bundesstaat Tennessee vor einer Untersuchung. Gouverneur Bill Lee ließ die weiteren Hinrichtungen für den Rest des Jahres aussetzen und ordnete eine unabhängige Überprüfung des Vorfalls an.
Der verurteilten Mörderin waren zwei Dosen Pentobarbital verabreicht worden. Als sie weiterhin lebte, wurde der Hinrichtungsversuch abgebrochen und Pike in ein Krankenhaus gebracht. Nach Angaben ihrer Anwälte befindet sie sich dort in kritischem Zustand und erhält lebensrettende medizinische Versorgung.
Vatikan bat bereits zuvor um Gnade
Schon vor dem Hinrichtungsversuch hatte sich Papst Leo XIV. für Pike eingesetzt. Wie die Zeitung „La Repubblica“ berichtet, bat der Heilige Stuhl darum, ihre Todesstrafe in eine Haftstrafe umzuwandeln. Die Initiative ging dem gescheiterten Vollzug somit voraus.
Der Vatikan lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab. Auch bei schweren Verbrechen bleibt nach der Lehre der katholischen Kirche die Würde des Menschen bestehen. Der Fall Pike rückt diese Haltung nun erneut in den Mittelpunkt.
Anwalt berichtet von Verletzungen
Bereits das Legen eines intravenösen Zugangs bereitete dem Personal offenbar erhebliche Schwierigkeiten. Nach Angaben von Pikes Anwalt Randy Spivey dauerten die Versuche rund eine Stunde.
Nach der Verabreichung des Mittels soll sich Pikes Arm verfärbt haben. Spivey berichtete außerdem von Blasen und Verletzungen an den Einstichstellen. Medizinische Experten halten es für möglich, dass ein Teil des Pentobarbitals in das umliegende Gewebe gelangte, statt direkt in die Blutbahn. Die genaue Ursache des gescheiterten Hinrichtungsversuchs ist bislang nicht abschließend geklärt.
Todesurteil wegen Mordes an 19-Jähriger
Pike wurde wegen des Mordes an der 19-jährigen Colleen Slemmer zum Tode verurteilt. Die Tat beging sie 1995, als sie selbst 18 Jahre alt war.
Ihre Anwälte bemühen sich nun erneut darum, das Todesurteil in eine lebenslange Haftstrafe umwandeln zu lassen. Ob dieser Forderung entsprochen wird, bleibt offen.






