von lif 02.10.2026 09:10 Uhr

Bozner Gericht zurück im Betrieb

Das Landesgericht Bozen hat seinen neuen provisorischen Sitz in der Südtiroler Straße 50 bezogen. Am Donnerstag wurden die Räume offiziell übergeben, erste Verhandlungen fanden schon am Vormittag statt.

Im neuen provisorischen Sitz wurden auf 4.400 Quadratmetern die fünf Gerichtssäle des Landesgerichts nachgebildet. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Am neuen Standort wurden die fünf Gerichtssäle des Landesgerichts nachgebildet. Insgesamt stehen 4.400 Quadratmeter zur Verfügung. Die Eröffnung erfolgte planmäßig, berichtet das LPA. Übergeben wurden die Räume von Landeshauptmann Arno Kompatscher, Hochbau- und Vermögenslandesrat Christian Bianchi und der Präsidentin des Landesgerichts, Francesca Bortolotti. Vor Ort waren auch Quästor Giuseppe Ferrari, Regierungskommissärin Maddalena Travaglini, Landesgeneralsekretär Eros Magnago und Ressortdirektor Daniel Bedin.

„Ich danke allen, die in den vergangenen Monaten mit vollem Einsatz daran gearbeitet haben, konkrete Lösungen zu finden“, sagte der Landeshauptmann. Durch die enge Zusammenarbeit sei es möglich geworden, nach dieser schwierigen Zeit die Tätigkeit wieder aufzunehmen. Mittel- und langfristig werde zudem am Projekt für das Gerichtsgebäude weitergearbeitet.

Landesrat Bianchi schilderte das Tempo der vergangenen Wochen. „Vom Zeitpunkt des Einsturzes an wurde eine wirklich beachtliche organisatorische Maschinerie in Gang gesetzt. Noch am selben Tag haben wir am Nachmittag die erste Ausschreibung veröffentlicht.“ Innerhalb von drei Tagen gingen 20 Vorschläge von Unternehmen ein. Die Regierung hatte eine einmonatige Fristverlängerung eingeräumt, die am Donnerstagvormittag auslief. „Und heute Vormittag haben die Prozesse wieder begonnen“, so Bianchi, der auch den Mitarbeitern des Gerichts für ihren Einsatz beim Umzug dankte.

Gerichtspräsidentin Bortolotti sprach von einer außergewöhnlichen Erfahrung institutioneller Zusammenarbeit. Sie dankte dem Verwaltungspersonal für seine Widerstandskraft in der Krisensituation. Dieses Engagement habe es ermöglicht, den Justizdienst auch während der vom Ministerium gewährten Unterbrechung aufrechtzuerhalten. „Als mich das Ministerium am 16. Juli fragte, bis wann die gerichtlichen Fristen ausgesetzt werden sollten, habe ich geantwortet: bis zum 30. September, weil ich überzeugt war, dass wir es gemeinsam schaffen würden, am 1. Oktober wieder zu starten“, sagte die Präsidentin.

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