von lif 01.10.2026 18:56 Uhr

EU-Abschiebegesetz beschlossen: Rückführzentren in Afrika rücken näher

Die EU-Innenminister haben am Donnerstag in Luxemburg grünes Licht für das umstrittene Abschiebegesetz gegeben. Künftig sollen Rückführungen schneller gehen und sogenannte Return Hubs außerhalb der EU entstehen.

Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

Präsentiert hatte die Verordnung vor einem Jahr Migrationskommissar Magnus Brunner. Sie soll schnellere und effizientere Rückführungen von Menschen ermöglichen, die sich illegal in der EU aufhalten. Das EU-Parlament hatte bereits zugestimmt. Rückführzentren außerhalb der EU sind künftig möglich, wenn ein Rückführbescheid vorliegt. Abkommen dürfen nur mit Drittländern geschlossen werden, die internationale Menschenrechtsstandards achten. Menschenrechtsorganisationen hatten hier Bedenken geäußert.

Österreichs Innenminister Gerhard Karner will die Return Hubs gemeinsam mit einer sogenannten „Gruppe der Umsetzer“ rasch starten. Bis Jahresende soll feststehen, in welchen Staaten solche Zentren entstehen könnten. Die Innenminister aus Österreich, Deutschland, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland tauschten sich am Morgen vor dem Rat aus. Konkrete Länder nannte danach niemand. Im Gespräch sind unter anderem Uganda, Ruanda und Kasachstan. Für Karner stellt das Gesetz „das, an dem wir hart arbeiten, nämlich Rückkehrzentren einzurichten, auch rechtlich sicher“. „Etwa zwei Drittel der zur Ausreise aufgeforderten Personen verlassen die EU tatsächlich nicht“, betonte der irische Migrationsminister Jim O’Callaghan, der derzeit den Ratsvorsitz vertritt. Die überarbeiteten Regeln sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Rückführungen zügiger umzusetzen.

Haft und Streichung von Leistungen

Neu sind auch Einreiseverbote nach Abschiebungen sowie Haft für Personen, die als Sicherheitsbedrohung gelten. Die Mitgliedstaaten müssen künftig frühzeitig prüfen, ob jemand ein Sicherheitsrisiko darstellt. Für diese Personen gelten dann strenge Regeln.

Rückzuführende müssen zudem enger mit den Behörden zusammenarbeiten. Tun sie das nicht, drohen harte Konsequenzen wie die Streichung von Leistungen. Gleichzeitig soll die freiwillige Rückkehr stärker gefördert werden.

Eingeführt wird außerdem eine Europäische Rückführungsanordnung. Darin müssen die Staaten die wichtigsten Elemente ihrer Entscheidung eintragen, damit andere Länder die Bescheide anerkennen können. Diese gegenseitige Anerkennung war umstritten und bleibt vorerst freiwillig. Drei Jahre nach Inkrafttreten wird sie neu bewertet. Danach kann die Kommission einen Vorschlag für eine verpflichtende Anerkennung vorlegen.

Alte Richtlinie stammt aus 2008

Bisher regelte eine Richtlinie aus dem Jahr 2008 die Rückführungen. Ihre Überarbeitung ist eines der Kernprojekte der Kommission von Ursula von der Leyen und ergänzt den EU-Asyl- und Migrationspakt, der seit 12. Juni in Kraft ist.

Die Verordnung wird nun im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Tag darauf in Kraft. Einzelne Bestimmungen, etwa jene zu den Rückführzentren, gelten sofort. Andere, die Vorbereitungen erfordern, greifen erst ein Jahr später.

APA/UT24 

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