Wem gehört der Wald? Kalterns Bürger wollen ihre Allmende zurück

Fünf Bürger der Gemeinde Kaltern haben ein Promotorenkomitee gegründet, um die Allmende Kaltern wieder handlungsfähig zu machen. Als ersten Schritt fordert das Komitee den Bürgermeister auf, die Wahl eines Verwaltungskomitees einzuberufen.
Für den Heimatpflegeverband Südtirol und den Dachverband für Natur- und Umweltschutz geht es dabei um mehr als eine lokale Angelegenheit. Sie verweisen auf einen Umstand, der vielen Menschen in Südtirol kaum bekannt sei: Ein Teil der Flächen in den Gemeinden steht nicht im gewöhnlichen Eigentum der Gemeinde, sondern gehört als Gemeinnutzungsgut der Gemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger.
Grundlage dafür ist unter anderem das Staatsgesetz Nr. 168/2017. Dieses sieht vor, dass Güter im Kollektiveigentum und Flächen, auf denen Gemeinnutzungsrechte lasten, grundsätzlich von den Körperschaften der berechtigten Gemeinschaften verwaltet werden. Nur wenn eine solche Körperschaft fehlt, übernimmt die Gemeinde ersatzweise die Verwaltung. Auch dann müssen die entsprechenden Güter getrennt vom übrigen Gemeindevermögen verwaltet werden.
Das Gesetz räumt den sogenannten „domini collettivi“, den Allmenden, zudem einen besonderen rechtlichen Schutz ein. Die Flächen gelten als unveräußerlich und unteilbar und dürfen grundsätzlich nicht einer anderen als ihrer ursprünglichen land-, forst- und weidewirtschaftlichen Zweckbestimmung zugeführt werden. Ein Verkauf oder eine Umwidmung ist damit nicht einfach möglich.
Gleichzeitig betont das Gesetz die Bedeutung der Kollektivgüter für den Schutz von Natur und Landschaft. Sie gelten als Instrument zur Erhaltung des Naturerbes und als Bestandteil des ökologischen und landschaftlichen Systems. Das Verfassungsgericht hat den Gemeinnutzungsrechten ebenfalls eine gefestigte umweltschützende Funktion zugesprochen.
Die historischen Nutzungsrechte der Bevölkerung – etwa auf Holz, Weide oder Streu – können nach Ansicht der Verbände dennoch an heutige Bedürfnisse angepasst werden. Denkbar seien etwa die Nutzung als Erholungsraum, der Schutz von Trinkwasserquellen oder Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel und zum Erhalt der Artenvielfalt. Entscheidend sei jedoch, dass die Flächen der gesamten Gemeinschaft zugutekommen.
Nutzungen, die Waldflächen dauerhaft versiegeln oder sie dem Wald entziehen und dabei vor allem einzelnen wirtschaftlichen Interessen dienen, sehen die beiden Verbände kritisch. Sie widersprächen sowohl der Zweckbindung der Gemeinnutzungsgüter als auch dem Grundgedanken, wonach diese Flächen als gemeinschaftliches Erbe für kommende Generationen erhalten bleiben sollen.
Der Heimatpflegeverband Südtirol und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordern deshalb die Gemeinden auf, transparenter über Bestand, Bilanzen und Verwaltung der Gemeinnutzungsgüter zu informieren. Zugleich ermutigen sie Bürger in anderen Südtiroler Gemeinden, dem Beispiel Kalterns zu folgen und die Frage nach der eigenen Allmende wieder stärker auf die kommunale Tagesordnung zu setzen.
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