PD und Grüne rütteln am Zweisprachigkeitsnachweis

Unterzeichnet wurde der Antrag vom PD-Fraktionsvorsitzenden Sandro Repetto sowie von den Grünen-Abgeordneten Brigitte Foppa, Zeno Oberkofler und Madeleine Rohrer. Noch handelt es sich lediglich um einen politischen Antrag und nicht um eine beschlossene Reform. Die Stoßrichtung ist jedoch eindeutig.
Eine ganze Sprachstufe weniger
Wenn der Antrag durchgeht, würde für jede Kategorie eine vollständige Sprachstufe weniger genügen. Die Antragsteller fordern die Landesregierung auf, eine umfassende Reform der Sprachpolitik vorzulegen, die ausdrücklich auch diese neue Zuordnung enthalten soll.
Begründet wird die Forderung vor allem mit dem Personalmangel im Gesundheitswesen und in anderen öffentlichen Diensten. Für viele Gesundheitsberufe werde in Deutschland lediglich das Niveau B2 verlangt, während in Südtirol teilweise C1 erforderlich sei. Dies mache Südtirol für Fachkräfte weniger attraktiv, argumentieren die Antragsteller. Besonders schwierig sei die Situation für Personen, deren Muttersprache weder Deutsch noch Italienisch ist und die deshalb Kenntnisse in beiden Landessprachen erwerben müssten.
Der Vergleich mit Deutschland greift allerdings zu kurz. Südtirol ist nicht irgendein einsprachiges Land, sondern ein Minderheitengebiet mit zwei bzw. drei amtlichen Landessprachen. Die Zweisprachigkeit im öffentlichen Dienst ist keine beliebige Zusatzqualifikation, sondern soll gewährleisten, dass die Bürger ihre verbrieften Sprachrechte auch tatsächlich wahrnehmen können.
Das Sprachrecht als vermeintliche Hürde
Richtigerweise betonen der PD und die Grünen in ihrem Antrag, dass das Recht des Bürgers, in seiner Muttersprache behandelt zu werden, keine berufliche Zugangshürde ist. Das stimmt, die ausreichende Beherrschung beider Landessprachen durch das Personal ist vielmehr die Voraussetzung dafür, dass dieses Recht überhaupt eingehalten werden kann.
Der deutschsprachige Patient verlangt nämlich nicht zu viel, wenn er im Krankenhaus seine Beschwerden auf Deutsch schildern möchte. Der Bürger stellt keine unzumutbare Forderung, wenn er sich auf einem öffentlichen Amt in seiner Muttersprache verständigen will. Der öffentliche Dienst hat vielmehr dafür zu sorgen, dass diese Kommunikation möglich ist.
Wer die sprachlichen Anforderungen an das Personal absenkt, beseitigt daher keine Diskriminierung. Er schwächt die praktische Durchsetzbarkeit eines verbrieften Minderheitenrechts.
KI-Übersetzer und Sprachmittler
Der Antrag beschränkt sich nicht auf die Absenkung der Sprachstufen. PD und Grüne schlagen für den Südtiroler Sanitätsbetrieb unter anderem digitale Übersetzungsprogramme, Anwendungen mit künstlicher Intelligenz und Sprachmittler vor. Dienstpläne sollen nach Möglichkeit so organisiert werden, dass auf den Stationen Mitarbeiter unterschiedlicher Muttersprache anwesend sind und bei der Kommunikation mit den Patienten helfen können.
Im Antrag wird zwar betont, diese Hilfsmittel sollten den Zweisprachigkeitsnachweis ergänzen und nicht ersetzen. In Verbindung mit der geplanten Herabsetzung der erforderlichen Sprachstufen stellt sich dennoch eine grundsätzliche Frage: Soll ein Patient künftig darauf hoffen müssen, dass gerade ein deutschsprachiger Kollege Dienst hat oder ein digitales Übersetzungsprogramm richtig funktioniert?
Gerade im Gesundheitswesen kann präzise Kommunikation entscheidend sein. Symptome, Vorerkrankungen, Risiken eines Eingriffs oder die Einnahme von Medikamenten lassen sich nicht immer auf einfache Alltagssätze reduzieren. Missverständnisse können hier Folgen haben.
Der Südtiroler Dialekt als Problem
Für besonderen Zündstoff sorgt auch der Umgang mit dem Südtiroler Dialekt. Personal, das von außerhalb Südtirols kommt, soll nach dem Willen der Antragsteller nicht nur über die geschichtlichen und politischen Hintergründe der Zweisprachigkeit informiert werden. Es soll auch für den angeblich „übermäßigen Gebrauch des Südtiroler Dialekts“ sensibilisiert werden. Diese Forderung findet sich sowohl in der Begründung als auch im beschließenden Teil des Antrags.
Damit entsteht eine bemerkenswerte Verschiebung. Nicht allein die mangelnden Sprachkenntnisse des von außen angeworbenen Personals werden als Kommunikationsproblem betrachtet, sondern auch die natürliche Alltagssprache der einheimischen Bevölkerung.
Natürlich kann von einem zugewanderten Arzt nicht erwartet werden, jeden Südtiroler Dialekt vom ersten Arbeitstag an vollständig zu verstehen. Daraus darf aber nicht folgen, dass den Einheimischen ihr eigener Dialekt als problematischer „Übergebrauch“ vorgehalten wird. Die Patienten sind nicht dafür verantwortlich, die sprachlichen Defizite des öffentlichen Dienstes auszugleichen.
Auch sinnvolle Forderungen enthalten
Der Antrag enthält durchaus Punkte, über die sachlich diskutiert werden kann. Dazu gehören eine bessere Kontrolle von Sprachzertifikaten, die Aufarbeitung gefälschter Nachweise, praxisbezogene Sprachkurse, sprachliche Tandems sowie eine genauere Erhebung der tatsächlichen Kommunikationsprobleme im Sanitätsbetrieb. Auch eine stärkere Berücksichtigung der für einzelne Berufe notwendigen Fachsprache kann sinnvoll sein.
Doch diese Maßnahmen setzen keine generelle Abwertung der bestehenden Sprachstufen voraus. Man kann Prüfungen praxisnäher gestalten, Fachkräfte sprachlich besser unterstützen und erworbene Sprachkenntnisse finanziell honorieren, ohne das erforderliche Niveau pauschal um eine ganze Stufe abzusenken.
Wer schützt am Ende das Recht der Bürger?
Der Personalmangel in Südtirols öffentlichen Diensten ist real und unbestritten. Er darf jedoch nicht dadurch kaschiert werden, dass die Anforderungen immer weiter heruntergesetzt werden. Sonst wird das Recht auf die Muttersprache zwar feierlich auf dem Papier bestätigt, im Alltag aber zunehmend von Übersetzungsprogrammen, hilfsbereiten Kollegen oder dem Zufall abhängig gemacht.
Der Zweisprachigkeitsnachweis ist kein bürokratisches Hindernis, das einer modernen Arbeitswelt im Weg steht. Er ist eines der Instrumente, mit denen die sprachlichen Rechte der Südtiroler im täglichen Kontakt mit dem öffentlichen Dienst abgesichert werden.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, wie man den Nachweis möglichst leicht bestehen kann. Sie lautet: Wie stellt das Land sicher, dass jeder Bürger auch in Zukunft tatsächlich in seiner Muttersprache verstanden und behandelt wird?






