Drei EU-Stichtage sollen das Einkaufen verändern

Damit findet ein Gesetzgebungsweg seinen Abschluss, der mit dem Green Deal begonnen hat, wie das Europäische Verbraucherzentrum Italien erläutert. Die Auswirkungen zeigen sich unmittelbar im Alltag. Vom Kauf eines Kleidungsstücks über die Reparatur eines Geräts bis zum Lesen eines Etiketts. Den Anfang macht der 19. Juli: Ab diesem Datum dürfen große Unternehmen unverkaufte, aber noch einwandfreie Kleidung, Accessoires und Schuhe nicht mehr vernichten. Was sich weiterverkaufen, verschenken oder recyceln lässt, darf nicht mehr aus bloßem wirtschaftlichem Kalkül entsorgt werden. Zudem müssen die Unternehmen künftig offenlegen, wie viele Produkte sie vernichten. Für mittelgroße Betriebe greift die Pflicht erst 2030, kleine Unternehmen sind ausgenommen, berichtet das Europäische Verbraucherzentrum in einer Aussendung.Â
Am 31. Juli folgt das „Recht auf Reparatur“. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die entsprechende EU-Richtlinie umsetzen. Hersteller reparierbarer Produkte müssen diese dann auf Anfrage reparieren und Dauer sowie Kosten transparent ausweisen. Wer sich für die Reparatur statt für einen Neukauf entscheidet, erhält ein zusätzliches Jahr Garantie. Ab 2027 soll zudem eine europäische Plattform helfen, Reparaturbetriebe zu finden und Preise zu vergleichen.
Der dritte Stichtag ist der 27. September: Ab dann gelten allgemeine, nicht belegbare Umweltaussagen als unlautere Geschäftspraxis. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie mit überprüfbaren Daten belegt sind. Der bloße Ausgleich von Emissionen reicht für das Etikett „klimaneutral“ künftig nicht mehr. Auch die geplante Obsoleszenz nimmt die Richtlinie ins Visier, vorgesehen ist ein europäisches Haltbarkeitslabel.






