Handelskammer unterstützt bei neuen Umweltregeln

Unter Greenwashing versteht man die irreführende Darstellung von Produkten oder Unternehmen als umweltfreundlich, ohne dass die Angaben ausreichend belegt sind. Solche Praktiken gelten als unlauter und können für Betriebe sowohl rechtliche als auch imagebezogene Risiken mit sich bringen. Mit der neuen Richtlinie 2024/825 werden die Anforderungen an die Umweltkommunikation deutlich verschärft. Ziel sei mehr Transparenz und ein besserer Schutz der Verbraucher vor irreführenden Aussagen. Unternehmen müssen ihre Umweltaussagen künftig klar, nachvollziehbar und überprüfbar gestalten. Unklare, übertriebene oder nicht belegbare Nachhaltigkeits-Aussagen sind zu vermeiden, so die Handelskammer in einer Aussendung.Â
Zugleich sieht die Handelskammer darin eine Chance. „Die neuen EU-Vorgaben stellen Unternehmen vor wichtige Anpassungen, bieten aber gleichzeitig die Chance, Vertrauen aufzubauen und sich klar vom Wettbewerb abzuheben“, erklärt Eleonora Chiappini, Direktorin des Amtes für Umwelt- und Wettbewerbsschutz. Eine transparente und rechtskonforme Kommunikation werde künftig ein zentraler Erfolgsfaktor sein.
Zur Unterstützung organisiert die Handelskammer im September gezielte Weiterbildungen. In Online-Webinaren erhalten die Teilnehmenden einen praxisnahen Überblick über die Richtlinie sowie konkrete Beispiele für unlautere Geschäftspraktiken.






