Lohnt sich Reparieren bald wieder?

Grund für die Wegwerfmentalität sind laut der Verbraucherzentrale Südtirol fehlende Ersatzteile, unverhältnismäßig teure Reparaturen und Produkte, die gar nicht für eine lange Nutzung ausgelegt sind. Dem soll das europäische Recht auf Reparatur entgegenwirken. Die entsprechende Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Reparaturen zu erleichtern. Umgesetzt werden muss sie bis Ende Juli 2026. Entscheidend wird nun, wie ambitioniert die einzelnen Staaten dabei vorgehen. „Die eigentliche Frage lautet nicht, ob ein Gerät repariert werden kann, sondern ob sich Reparieren gegenüber dem Neukauf wieder lohnt“, erklärt Reinhard Bauer, Rechtsberater der Verbraucherzentrale. Genau dort entscheide sich, ob das Recht auf Reparatur ein Erfolg werde oder nur ein schönes Versprechen bleibe.
Besonders interessant ist eine Neuerung: Wird ein Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung repariert, soll sich diese verlängern. Damit entsteht erstmals ein konkreter Anreiz, sich für die Reparatur statt für den Neukauf zu entscheiden. Wer repariere, solle bessergestellt sein als jemand, der sofort neu kaufe, so die Verbraucherzentrale.
Die italienische Regierung sei nun gefordert, das Recht konsequent und ohne Verwässerungen umzusetzen. „Wenn Reparieren wieder einfacher und attraktiver wird, profitieren Verbraucher:innen, Handwerk und Umwelt gleichermaßen“, betont Bauer. Darin liege die Chance auf einen echten Kulturwandel.
Betroffen sind zunächst zahlreiche Alltagsgeräte: Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger sowie Fernseher und elektronische Displays. Künftig könnte der Anwendungsbereich auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden.






