Freier Sonntag bleibt den Südtirolern wichtig

Exakt 61 Prozent der Südtiroler Arbeitnehmer sprechen sich grundsätzlich gegen die Öffnung der Geschäfte am Sonntag aus. 19 Prozent zeigen sich gleichgültig, 20 Prozent befürworten sie. Vor zehn Jahren war die Verteilung mit 66, 18 und 16 Prozent sehr ähnlich.
Auf die Frage, ob sie als Konsumenten selbst sonntags einkaufen gehen, antworten 47 Prozent der Arbeitnehmer, dass sie dies nicht tun würden. 26 Prozent kaufen selten, 17 Prozent manchmal und zehn Prozent häufig sonntags ein. Beim Einkaufsverhalten zeigt sich allerdings in den vergangenen zehn Jahren eine erkennbare Verschiebung hin zum Sonntagseinkauf (2016: 48, 30, 17 und sechs Prozent). Ins Auge sticht zunächst die hohe Kohärenz im Verhalten der Südtiroler Arbeitnehmer. „Wer gegen die Sonntagsöffnung ist, kauft an diesem Tag auch nicht ein. Das war bereits vor zehn beziehungsweise zwölf Jahren so und gilt bis heute“, betont AFI-Direktor Stefan Perini.Â
Der freie Sonntag ist Lebensqualität
Nach wie vor stark ausgeprägt ist das Bewusstsein, dass regelmäßige Sonntagsarbeit das Familien- und Privatleben und damit die Lebensqualität beeinträchtigt. 41 Prozent verbinden die Sonntagsarbeit mit einer „großen“ Belastung, weitere 20 Prozent als „eher großen“ Belastung. Lediglich 20 Prozent stufen die Belastung als „gering“ ein, 13% als „irrelevant“, berichtet das AFI in einer Aussendung.Â
Zudem: Wer heute schon regelmäßig am Sonntag arbeitet, ist gewissermaßen an diese Situation gewöhnt und empfindet sie daher als weniger belastend. Beschäftigte hingegen, die derzeit noch nicht sonntags arbeiten, sehen darin eine potentiell erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität. „Diese unterschiedliche Wahrnehmung ist eine der spannendsten Erkenntnisse unserer Umfrage“, sagt AFI-Direktor Stefan Perini.
Der normative Hintergrund
Im Dezember 2011 beschloss die Regierung Monti mit dem Dekret „Salva Italia“ die vollständige Liberalisierung der Öffnungszeiten im Einzelhandel. In der Folge versuchte das Land Südtirol, im Rahmen seiner Zuständigkeiten durch eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Das entsprechende Landesgesetz wurde jedoch vor dem Verfassungsgericht angefochten und schließlich für verfassungswidrig erklärt. Die in diesen Wochen verabschiedete Reform des Autonomiestatuts eröffnet nun erneut Handlungsspielräume, die ausgelotet werden könnten.






