von mmh 03.07.2026 12:48 Uhr

Uttenheim: Neue Bannzone soll Pfarrkirche und Widum dauerhaft schützen

Die Südtiroler Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 3. Juli eine neue Schutzmaßnahme für das historische Zentrum von Uttenheim beschlossen. Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer wird zwischen der Pfarrkirche St. Margareth und dem denkmalgeschützten Einhof Widmair eine Bannzone ausgewiesen. In den Schutzbereich einbezogen wird auch das Widum.

Die Pfarrkirche St. Margareth und Widum in Uttenheim sollen erhalten bleiben. (Foto: LPA/Landesdenkmalamt)

Die Pfarrkirche St. Margareth am östlichen Dorfrand von Uttenheim ist ein Barockbau mit markantem Doppelzwiebelturm aus dem Jahr 1774. Sie geht im Kern auf romanische und gotische Vorgängerbauten zurück und ist insbesondere für die Deckengemälde des Malers Franz Anton Zeiller sowie ihren gotischen Flügelaltar bekannt. Bereits vor rund 40 Jahren wurde die Kirche unter direkten Denkmalschutz gestellt.

Mit der nun beschlossenen Bannzone soll auch das unmittelbare Umfeld der historischen Gebäude besser geschützt werden. Der sogenannte indirekte Denkmalschutz regelt unter anderem Abstände, Gebäudehöhen und wichtige Sichtachsen.

„Mit dem indirekten Denkmalschutz sorgen wir dafür, dass nicht nur das historische Gebäude selbst erhalten bleibt, sondern auch sein Umfeld. So stellen wir sicher, dass sich unsere Orte weiterentwickeln können, ohne ihren einzigartigen Charakter und ihre Geschichte zu verlieren“, erklärt Landesrat Achammer.

Künftige Bauvorhaben benötigen Genehmigung

Auch Landeskonservatorin Karin Dalla Torre betont die Bedeutung der Maßnahme. Das Widum liege direkt neben der Pfarrkirche St. Margareth und bilde gemeinsam mit dem denkmalgeschützten Widmair ein besonders erhaltenswertes Denkmalensemble.

Die von der Bannzone betroffenen Parzellen grenzen unmittelbar an die Pfarrkirche an und gehören zu deren Wirkungsbereich. Durch die Ausweisung der Bannzone wird das Ensemble zusätzlich geschützt. Künftig erfordert jede Bautätigkeit innerhalb dieses Bereichs eine vorherige denkmalfachliche Genehmigung des Projekts.

Mit dem Beschluss setzt die Landesregierung einen weiteren Schritt zum Schutz historischer Bauensembles und zur Bewahrung des kulturellen Erbes in Südtirol.

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