Was beim Pflegegeld zu beachten ist

Mit dem Pflegegeld werden pflegebedürftige Menschen in Südtirol finanziell unterstützt. Die Leistung ist einkommens- und altersunabhängig; entscheidend ist allein der bei der Pflegeeinstufung erhobene Bedarf, der einer von vier Pflegestufen zugeordnet wird. Ein Invaliditätsstatus ist dafür nicht nötig. Gebraucht wird ein ärztliches Zeugnis, das gemeinsam mit dem Antrag eingereicht wird.
Wichtig: Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab dem Monat nach der Antragstellung. So geht auch bei längerer Wartezeit kein zustehender Betrag verloren. Verstirbt die pflegebedürftige Person vor der Einstufung, können die Erben innerhalb von 60 Tagen beantragen, dass der Antrag dennoch bearbeitet wird. Gegen das Ergebnis der Einstufung ist innerhalb von 45 Tagen ein Rekurs möglich, teilt das LPA mit.
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand nach einer Einstufung deutlich, kann ein neuer Antrag gestellt, sofern seit der letzten Einstufung mindestens sechs Monate vergangen sind, werden. Bei einer fortgeschrittenen Erkrankung oder einer Demenzdiagnose erfolgt die Zuweisung der Pflegestufe von Amts wegen, also auf Grundlage der beigelegten ärztlichen Bescheinigung. In den meisten Fällen wird das Pflegegeld unbefristet anerkannt.
Alle Informationen sind im Bereich Soziales des Landeswebportals abrufbar, die wesentlichen Punkte auch in Leichter Sprache. „Wenn in einer Familie ein Pflegefall eintritt, braucht es schnell klare und verlässliche Antworten“, betont Soziallandesrätin Rosmarie Pamer. Sie verweist neben den Anlaufstellen in den Sozialsprengeln auf das Pflegetelefon: Es ist unter 848 800 277 erreichbar, und zwar von Montag bis Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.
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