von lif 24.06.2026 17:32 Uhr

Ab 1. Juli: Diese Lebensmittel werden günstiger

Einkaufen wird in Österreich ab 1. Juli billiger. Auf viele Grundnahrungsmittel sinkt die Mehrwertsteuer von zehn auf 4,9 Prozent, allerdings gibt es einige überraschende Ausnahmen.

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Der Lebensmittelhandel will die Senkung vollständig und sofort an die Kunden weitergeben. „Der heimische Lebensmittelhandel ist bestmöglich auf die Mehrwertsteuersenkung vorbereitet und setzt alles daran, dass die Entlastung von Tag eins an zu 100 Prozent bei den Menschen ankommt“, betont Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands. Allein für die Umstellung der Kassen- und Abrechnungssysteme habe die Branche rund sechs Millionen Euro investiert.

Begünstigt sind tausende Artikel. Dazu zählen unter anderem frische Milch, Joghurt, Butter, Eier, frisches und tiefgekühltes Gemüse, bestimmte Obstsorten, Reis, Weizenmehl, Teigwaren, Brot und Speisesalz. Welche Produkte genau günstiger werden, hat der Gesetzgeber festgelegt und zwar nicht nach dem Produktnamen, sondern nach der zolltariflichen Einordnung. Daraus ergeben sich einige Abgrenzungen, die auf den ersten Blick verwundern:

  • Brot vs. Gebäck: Klassisches Brot ist begünstigt, fettreiches oder gesüßtes Gebäck wie Croissants oder Laugengebäck aber nicht immer.
  • Joghurt vs. Fruchtjoghurt: Naturjoghurt wird billiger, gesüßte oder aromatisierte Varianten können weiterhin mit zehn Prozent besteuert werden.
  • Weizenmehl vs. Roggenmehl: Weizen- und Dinkelmehl profitieren, Roggenmehl nicht.
  • Butter vs. Kräuterbutter: Klassische Butter ist begünstigt, Joghurt- und Kräuterbutter bleiben bei zehn Prozent.
  • Semmel vs. Wurstsemmel: Eine einzelne Semmel ist begünstigt, wird sie mit Wurst oder Käse belegt, gelten zehn Prozent.
  • To-Go vs. Vor-Ort: Milch zum Mitnehmen kostet 4,9 Prozent Steuer, der Konsum im Lokal zehn Prozent.

Auch einzelne Gewürze wie Safran, Trüffel und Kapern sind ausdrücklich ausgenommen.

Will stellt klar, dass diese Unterscheidungen nicht vom Handel stammen: „Die Abgrenzungen im Steuerrecht sind sehr komplex. Das ist nicht die Entscheidung des Handels, wir folgen hier ausschließlich den gesetzlichen Vorgaben.“ Bei Fragen zu einzelnen Produkten empfiehlt er, die Infoseite des Finanzministeriums zu konsultieren.

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