von Alexander Wurzer 11.06.2026 17:14 Uhr

Fahrtspesenvergütung für Schüler: Ansuchen ab 15. Juni möglich

Familien in Südtirol, die ihre Kinder mangels öffentlicher Verbindungen selbst zur Schule fahren müssen, können bald die Rückerstattung der Fahrtspesen für das Schuljahr 2025/2026 beantragen. Das Zeitfenster für die Einreichung öffnet Mitte Juni.

Anträge um Vergütung der Fahrspesen für Schülerinnen und Schüler können ab dem 15. Juni und bis zum 24. Juli 2026 eingereicht werden. (Foto: LPA/Pixabay)

Auch für das Schuljahr 2025/2026 gewährt das Land Südtirol wieder eine finanzielle Entlastung für den Schülertransport. Familien, die ihre Kinder mit dem eigenen Auto zur Schule bringen müssen, weil kein Bus- oder Schülerverkehrsdienst zur Verfügung steht, können um die Rückerstattung des Kilometergeldes ansuchen.

Die Anträge für das auslaufende Schuljahr können im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 24. Juli 2026 eingereicht werden.

Digitales Verfahren über das Land

Das Ansuchen wird online über das Landesamt für Schulfürsorge der Abteilung Bildungsförderung abgewickelt. Für den digitalen Zugang ist eine Identifizierung mittels SPID, elektronischer Identitätskarte CIE oder aktivierter Bürgerkarte erforderlich.

Zu beachten ist auch die Altersgrenze: Schüler, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen das Ansuchen selbst einreichen.

Schulbestätigung erforderlich

Als wichtige Grundlage für die Berechnung der Vergütung gilt die Bestätigung der Schule über die Anwesenheit am Unterricht. Diese muss beim Online-Antrag hochgeladen werden.

Sämtliche Kriterien, Detailinformationen sowie der direkte Zugang zum Online-Antrag sind auf den Internetseiten des Landes Südtirol unter dem Stichwort „Erstattung des Kilometergeldes für den Transport der eigenen Kinder zur Schule“ abrufbar.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite