lvh begrüßt neue Regelungen für Mitarbeiterunterkünfte

Künftig sollen Mitarbeiterunterkünfte für maximal 24 Monate genutzt werden dürfen. Laut lvh-Präsident Martin Haller handelt es sich dabei um zeitlich begrenzte Übergangslösungen, die Beschäftigten den Einstieg am Arbeitsort erleichtern sollen. Gleichzeitig betonte er, dass keine dauerhaften Wohnsiedlungen entstehen dürften.
Positiv bewertet der Verband auch die geplante Erhöhung der zulässigen Wohnfläche für Dienstwohnungen in Gewerbezonen von bisher 110 auf 220 Quadratmeter. Dadurch könnten insbesondere familiengeführte Betriebe Arbeiten und Wohnen besser miteinander verbinden. lvh-Direktor Walter Pöhl sieht darin zudem Vorteile für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für Betriebsübergaben.
Nach Ansicht des lvh tragen die geplanten Maßnahmen dazu bei, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und den Wirtschaftsstandort Südtirol zu stärken. Die lvh-Spitze dankte Landeshauptmann Arno Kompatscher, seinem Stellvertreter Marco Galateo und Landesrat Peter Brunner für den konstruktiven Austausch mit der Wirtschaft.






