von ih 28.05.2026 14:46 Uhr

Maut-Rückerstattung kommt – Verbraucherschützer sehen dennoch große Lücken

Ab dem 1. Juni 2026 soll es auf italienischen Autobahnen erstmals Rückerstattungen der Maut bei langen Verzögerungen durch Baustellen geben. Die neue Regelung der italienischen Verkehrsregulierungsbehörde ART wird von Verbraucherschützern grundsätzlich begrüßt – allerdings nicht ohne deutliche Kritik.

Symbolbild UT24

Der Verbraucherschutzverein Robin spricht von einem „wichtigen Schritt“, bemängelt jedoch zahlreiche Einschränkungen. „Es ist positiv, dass nach jahrelanger Diskussion endlich ein Entschädigungsmechanismus eingeführt wird. Mit dem Ergebnis sind wir aber nicht zufrieden, weil die Regelung voller Einschränkungen bleibt“, erklärt Robin-Geschäftsführer Walther Andreaus.

Die italienische Regulierungsbehörde ART bezeichnet die Maßnahme selbst als „innovative Regelung“ und als „konkreten Schutz für die Bürger“. Grundlage sei das Prinzip „pay per use“: Die Maut müsse fair und verhältnismäßig zur tatsächlich erbrachten Leistung sein. Gleichzeitig dürften die Rückerstattungen künftig nicht einfach über höhere Mautgebühren wieder auf die Verbraucher abgewälzt werden.

Die Erstattungen gelten allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Anspruch besteht ausschließlich bei planbaren Baustellen mit Fahrbahneinschränkungen. Keine Rückzahlung gibt es hingegen bei Unfällen, schlechtem Wetter, starkem Verkehrsaufkommen, Reisewellen oder Notfall- und Sicherheitsmaßnahmen.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Dauer und Strecke der Verzögerung. Auf Autobahnabschnitten bis 50 Kilometer greift die Regelung ab zehn Minuten Wartezeit, auf längeren Strecken ab 15 Minuten. Bei besonders langen Verzögerungen kann die Maut sogar vollständig zurückerstattet werden.

Gerade für Südtirol und den Transitverkehr bleibt die Situation jedoch kompliziert. Nach aktuellem Stand gilt die Regelung zunächst nur auf Strecken mit einem einzigen Konzessionär. Relevant ist dies vor allem bis Affi beziehungsweise Verona. Abschnitte mit mehreren Betreibern – darunter große Teile des Netzes von Autostrade per l’Italia – sollen erst ab Dezember 2026 einbezogen werden.

Kritik gibt es außerdem an der geplanten digitalen Umsetzung. Die Rückerstattung muss ausschließlich online beantragt werden. Einheitliche Lösungen fehlen bislang. Autostrade per l’Italia verweist derzeit auf die eigene Plattform beziehungsweise die App „Muovy Cashback“, doch ein gemeinsames System aller Betreiber existiert nicht. Auch auf den Webseiten vieler Autobahngesellschaften fehlen laut Robin klare Informationen zur Antragstellung.

„Wer im Baustellenstau steht, braucht ein einfaches und möglichst automatisches System“, betont Andreaus. Stattdessen müssten Verbraucher derzeit selbst herausfinden, welcher Betreiber zuständig sei und wo ein Antrag gestellt werden könne. „Das ist nicht akzeptabel.“

Der Verbraucherschutzverein Robin kündigte an, die weitere Umsetzung genau zu beobachten. Besonders kritisch sieht man dort, dass massive Staus durch hohes Verkehrsaufkommen weiterhin von der Regelung ausgeschlossen bleiben.

Die neue Regelung tritt noch vor Beginn der Hauptreisezeit im Sommer in Kraft.

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