Schulen sorgen sich vor Scharfstellen von Kopftuchverbot

Lehrer seien nicht nur beunruhigt, was es für ihre pädagogische Arbeit mit den betreffenden Mädchen und die Zusammenarbeit mit den Eltern bedeuten wird, wenn sie das Kopftuchverbot durchsetzen müssen.
„Eine Hauptfrage ist auch: Werden die Behörden hinter uns stehen oder werden wir wieder alleingelassen bei diesen Dingen?“, so Kimberger zur APA. Auch die dazugehörige Bürokratie sei bei seinen Schulbesuchen Thema.
Kein Ermessensspielraum an den Schulen
Ab dem Schuljahr 2026/27 sind für Mädchen unter 14 Jahren Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“, an den Schulen verboten. Dabei ist irrelevant, ob das Kopftuch aus modischen, traditionellen, religiösen oder anderen Gründen getragen wird.
Einen Ermessensspielraum haben die Schulen nicht, das Prozedere ist per Rundschreiben genau vorgegeben: Bei einem Verstoß muss die Lehrkraft „die Schülerin ermahnen, das Kopftuch abzunehmen“. Passiert das nicht, ist das „unverzüglich“ der Schulleitung zu melden, die umgehend in einem Gespräch die Schülerin und ihre Eltern über das Verbot und die weiteren Konsequenzen informieren muss. Bei weiteren Verstößen ist die Bildungsdirektion einzuschalten bzw. ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. In letzter Konsequenz sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro möglich.
Lehrkräfte, Schulleitungen oder Behördenmitarbeiter, die Anzeigen oder deren Bearbeitung unterlassen, können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Im Rundschreiben verweist das Ministerium auf frühere Verurteilungen wegen Amtsmissbrauchs in ähnlichen Fällen.
Kritik an Regelung
An der neuerlichen Einführung eines Kopftuchverbots für Mädchen hat es schon im Vorfeld Kritik gegeben. Gewarnt wurde vor negativen Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zwischen Schülerinnen und Lehrkräften und einer Stigmatisierung muslimischer Mädchen. Juristen, Religionsgemeinschaften und NGOs orteten in ihren Stellungnahmen zum Gesetz auch diesmal einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Schon 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein unter Schwarz-Blau beschlossenes Verbot in der Volksschule gekippt. Eine nur auf Muslime abzielende Regelung widerspreche dem Gebot der religiösen Neutralität des Staates, so damals die Begründung. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hat bereits nach der Beschlussfassung im Nationalrat angekündigt, das Gesetz beim VfGH anzufechten. Ein von ihr beauftragtes Gutachten sieht auch in der neuen Regelung einen Verstoß gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität.
apa






