von ih 16.04.2026 14:44 Uhr

„TIROL“ verboten? Dieser Fall bringt Südtirol zum Kochen

Ein großflächiger Schriftzug mit dem Wort „TIROL“ auf einem Privatgrundstück in Vintl hat eine landesweite Debatte über Heimat, Identität und rechtliche Grenzen ausgelöst. Eine Bäuerin hatte den Schriftzug auf ihrem eigenen Grund angebracht – und wurde daraufhin von den italienischen Carabinieri wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen Artikel 23 der Straßenverkehrsordnung bestraft.

Hannes Rabensteiner von der Süd-Tiroler Freiheit hat den Fall in den Landtag gebracht. - Foto: STF.

Gegen die verhängte Strafe wurde inzwischen Rekurs eingelegt. Das zuständige Friedensgericht soll im Mai darüber entscheiden, ob die Maßnahme rechtmäßig war. Der Fall hat mittlerweile auch die Landespolitik erreicht. Im Südtiroler Landtag brachte der Abgeordnete Hannes Rabensteiner von der Süd-Tiroler Freiheit eine entsprechende Anfrage ein.

Der STF-Abgeordnete argumentiert, dass es sich bei dem Schriftzug weder um Werbung noch um eine Gefährdung des Straßenverkehrs handle. Vielmehr sei er Ausdruck kultureller und historischer Identität auf privatem Grund. Für Rabensteiner liegt der Verdacht nahe, dass nicht formale Gründe, sondern der Inhalt – also das Wort „TIROL“ – ausschlaggebend für das Einschreiten der Behörden gewesen sei.

Landeshauptmann Arno Kompatscher verwies in seiner Stellungnahme auf die Zuständigkeit des Gerichts. Dieses müsse klären, ob Vorschriften wie etwa Mindestabstände zur Straße oder notwendige Genehmigungen eingehalten wurden. Gleichzeitig bezeichnete Kompatscher die Aktion als „grundsätzlich sympathisch“ und betonte, dass nicht der Inhalt eines Schriftzuges Grundlage für eine Strafe sein dürfe.

Die Süd-Tiroler Freiheit zeigt sich von dieser Einordnung jedoch unzufrieden und weist sie entschieden zurück. Aus ihrer Sicht gehe der Fall über eine bloße Formalfrage hinaus. Es gehe vielmehr um die grundsätzliche Frage, wie frei Bürger ihre kulturelle Identität im eigenen Land ausdrücken dürfen.

Klare Positionierung gefordert

Hannes Rabensteiner findet deutliche Worte: Es könne nicht sein, dass ein sichtbares Bekenntnis zur eigenen Heimat kriminalisiert werde. Wenn selbst der Name „Tirol“ zum Problem werde, sei dies ein alarmierendes Signal.

Die STF fordert daher von der Südtiroler Landesregierung eine klare Positionierung zugunsten der betroffenen Bäuerin. Die Entscheidung des Friedensgerichts im Mai dürfte weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben – und zeigen, welchen Stellenwert kulturelle Identität im öffentlichen Raum Südtirols künftig einnimmt.

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