Elektroroller in Südtirol: Kennzeichen und Versicherung werden Pflicht

Kennzeichen wird verpflichtend
Elektroroller dürfen künftig nur noch mit einem offiziellen Kennzeichen im Straßenverkehr verwendet werden. Dieses wird in Form eines Aufklebers ausgegeben.
Für die Beantragung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder über eine Autoagentur oder direkt online über das Portal der Motorisierung. Die Bezahlung erfolgt über das System pagoPA, wobei die Gebühr an das Land Südtirol entrichtet wird.
Die Gesamtkosten betragen rund 35 Euro. Darin enthalten sind Kennzeichen, Verwaltungsgebühren und Stempelsteuer.
Nach der Antragstellung muss ein Termin bei der Motorisierung vereinbart werden, wo das Kennzeichen persönlich abgeholt wird. Ein Ausweis ist dafür erforderlich, bei Abholung durch Dritte zusätzlich eine Vollmacht.
Versicherung und Helm werden Pflicht
Neben dem Kennzeichen gelten weitere neue Vorschriften: Für Elektroroller wird eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Zudem wird das Tragen eines Helms vorgeschrieben.
Das Kennzeichen muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden, empfohlen wird die Position vorne oder hinten an der Lenkstange.
Mit den neuen Regeln sollen die Vorschriften für Elektroroller insgesamt klarer und strenger gestaltet werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern.






